Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
Billigung des geänderten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und Satzungsänderung betreffend die Höhe der Vergütung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Zustimmung zum Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auch gegen die Billigung des Vergütungsberichts bestehen keine grundlegenden Bedenken.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW wird für die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat stimmen.
Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals B für die Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals B für die Ausgabe von Mitarbeiteraktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Beschlussvorschläge zum Genehmigten Kapital bestehen keine grundlegenden Bedenken: Die DSW wird mit Ja stimmen.
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW unterstützt auch die beiden Beschlussvorschläge zum Erwerb eigener Aktien.
Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts der Aktionäre
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW unterstützt auch die beiden Beschlussvorschläge zum Erwerb eigener Aktien.
Satzungsänderungen zur Ermöglichung der virtuellen Hauptversammlung und der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung und zu Eintragungen im Aktienregister
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird gegen die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 11 a) und 11 b) stimmen.
Mit der Einladung zu einer virtuellen Hauptversammlung mit Vorfeldnutzung sendet die Gesellschaft das falsche Signal: Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Präsenz Hauptversammlung die Grundform der Hauptversammlung. Wer ohne nachvollziehbare Notwendigkeit zu einer virtuellen Hauptversammlung einlädt, nimmt Aktionären und damit Eigentümern, die nicht die technischen Anforderungen erfüllen, ihre Teilhabe- und Teilnahmerechte. Auch wenn nur eine Ermächtigung für zwei Jahre vorgesehen ist, wird die DSW gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
Aufsichtsratsmitglieder ist es aus Sicht der DSW zuzumuten, einmal im Jahr an einer Präsenz-Hauptversammlung teilzunehmen. Die DSW wird daher gegen den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 11 b) stimmen.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2023 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Auf der Basis der aktuellen Nachrichtenlage sieht sich die DSW in Ihrer Entscheidung bestätigt, Beschlussvorschlägen weiterhin die Zustimmung zu verweigern, in denen Ernst & Young zur Wahl zum Abschlussprüfer vorschlagen wird. Zudem ist die Entscheidung der Wirtschaftsprüferaufsicht APAS zu berücksichtigen, die bei EY Verletzungen von Berufspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse festgestellt und u.a. mit einem zweijährigen Berufsverbot für Neumandate sanktioniert hat.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 10.05.2023
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Beschlüsse Stand: 10.05.2023
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Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.