Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 2
Die jährlich wiederkehrende Mindestdividende von 4 Cent ist angesichts des Bilanzgewinns unangemessen.
zu TOP 5/6 - Vergütungsbericht und Vergütungssystem
Das Vergütungssystem weist große Mängel auf. Das Unternehmen erklärt ausdrücklich, sich nicht an die Empfehlungen des DCGK zu halten. Es gibt keine Malus-Regelung.
Die Variable Vergütung richtet sich nur nach dem einjährigen Erfolg und ist reine Ermessensentscheidung des Aufsichtsrat, an keine konkreten Ziele geknüpft.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Real Estate AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 02.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.