Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 1
Die Aktionäre verlieren mittelbar Einfluss auf wesentliche Beteiligungen. Über die Ausübung der Stimmrechte in den übertragenen Gesellschaften entscheidet nicht mehr die Hauptversammlung, sondern die Geschäftsführung der LuxCo-Gesellschaften — ein erheblicher Eingriff in die Aktionärsrechte.
Die Struktur soll den Gläubigern im Verwertungsfall einen „single point of enforcement“ nach luxemburgischem Recht ermöglichen. Das ist eine nachvollziehbare Forderung der Finanzgläubiger, aber sie verschiebt das Risiko einseitig zulasten der Aktionäre.
Die Gesellschaft argumentiert, ohne die Zustimmung drohe Insolvenz. Das mag zutreffen — dennoch ist die geplante Struktur so weitreichend, dass Kleinaktionäre sie nicht ohne Weiteres absegnen sollten. Der Vorstand sollte gezwungen sein, die Struktur und ihre Folgen für die Aktionäre transparenter und verbindlicher zu erklären, bevor eine so tiefgreifende Umstrukturierung genehmigt wird.
zu TOP 4
Die Aktionäre verlieren mittelbar Einfluss auf wesentliche Beteiligungen. Über die Ausübung der Stimmrechte in den übertragenen Gesellschaften entscheidet nicht mehr die Hauptversammlung, sondern die Geschäftsführung der LuxCo-Gesellschaften — ein erheblicher Eingriff in die Aktionärsrechte.
Die Struktur soll den Gläubigern im Verwertungsfall einen „single point of enforcement“ nach luxemburgischem Recht ermöglichen. Das ist eine nachvollziehbare Forderung der Finanzgläubiger, aber sie verschiebt das Risiko einseitig zulasten der Aktionäre.
Die Gesellschaft argumentiert, ohne die Zustimmung drohe Insolvenz. Das mag zutreffen — dennoch ist die geplante Struktur so weitreichend, dass Kleinaktionäre sie nicht ohne Weiteres absegnen sollten. Der Vorstand sollte gezwungen sein, die Struktur und ihre Folgen für die Aktionäre transparenter und verbindlicher zu erklären, bevor eine so tiefgreifende Umstrukturierung genehmigt wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Branicks Group AG aoHV werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 28.09.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.