Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahmen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% der ausgegebenen Aktien ohne eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses kann die Aktionärsstruktur zu stark verwässern.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von SHW AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 01.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
WKN: A1JBPV
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.