Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahmen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% der ausgegebenen Aktien ohne eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses kann die Aktionärsstruktur zu stark verwässern.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
WKN: A1JBPV
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Bayern
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.