Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Siltronic AG und den Konzern zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Siltronic AG zur Ausschüttung einer Dividende
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die vorsorgliche Bestellung des Prüfers für den Nachhaltigkeitsbericht
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassungen über die Billigung des Vergütungsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Ermächtigung für das genehmigte Kapital überschreitet mit 30% die in den DSW-Richtlinien genannten Schwellenwerte von 20% und trägt zusammen mit dem bedingten Kapital (TOP 8) dazu bei, dass die kumulativen Vorratsbeschlüsse 40% erreichen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen, die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020 und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025 sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Einberufung enthält keine Angaben zur Teilnahme sämtlicher Gremiumsmitglieder während der gesamten Dauer der virtuellen Hauptversammlung. Dies ist ein in den DSW-Richtlinien genannter Grund für ein abweichendes Votum.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 12.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 12.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.