Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 5:
Die Kapitalerhöhung sieht einen bis zu 20%igen Bezugsrechtsausschluss vor, was in der Höhe abzulehnen ist. Derselbe Antrag hat bereits auf der vergangenen Hauptversammlung keine Mehrheit gefunden. Vorstand und Aufsichtsrat sollten dieses Votum respektieren und einen Bezugsrechtsausschluss von maximal 10% vorschlagen.
zu TOP 6:
Eine Ermächtigung für fünf Jahre zum Abhalten virtueller Hauptversammlungen ist abzulehnen. Derselbe Antrag ist bereits auf der vergangenen Hauptversammlung gescheitert. Vorstand und Aufsichtsrat sollten dieses Votum respektieren.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von artnet AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.09.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.