Hauptversammlung Bitcoin Group SE

  • 10:00 Uhr
  • Herford
  • Sonstige
TOP 2, 5, 7b

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Wir empfehlen die Zustimmung zum Gewinnverwendungsvorschlag. Ausgeschüttet werden sollen EUR 0,10 je Aktie, insgesamt EUR 500.000,00 aus einem Bilanzgewinn von EUR 21.225.008,74. Der Restbetrag von EUR 20.725.008,74 wird vorgetragen. Die Dividende stammt damit aus dem Gewinnvortrag des Einzelabschlusses, während der Konzern 2025 einen Verlust von EUR 1,3 Mio. auswies. Bei einer Ausschüttungssumme von rund 0,2 Prozent des Eigenkapitals und einer Eigenkapitalquote von 71,8 Prozent ist die Finanzkraft der Gesellschaft nicht berührt, und die Kontinuität der Dividende dient dem Vertrauen der Anleger. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft ihre Ausschüttungspolitik erstmals formal darlegt und erläutert, an welcher Bezugsgröße sie sich neben dem Investitionsbedarf und dem Kryptobestand ausrichtet.


zu TOP 5
Wir stimmen der Bestellung der RGT Consultants Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt, zu. Konkrete Verfehlungen sind nicht bekannt, die Amtsdauer ist nach dem Prüferwechsel im Geschäftsjahr 2022 unbedenklich, und die Honorarstruktur ist mit TEUR 88 für die Abschlussprüfung und TEUR 24 für gesetzlich veranlasste Bestätigungsleistungen frei von einem Missverhältnis zu Beratungsleistungen. Klärungsbedürftig ist allein, dass der Bestätigungsvermerk 2025 von der RGT TREUHAND Revisionsgesellschaft mbH erteilt wurde, zur Wahl aber die RGT Consultants Partnerschaftsgesellschaft mbB steht.


zu TOP 7b
Wir stimmen der Wahl zu. Der Kandidat gehört dem Aufsichtsrat seit Juli 2022 an. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft, Anhaltspunkte für Interessenkonflikte oder eine Überschreitung der zumutbaren Mandatszahl sind nicht erkennbar. Die fehlende Unabhängigkeitserklärung kritisieren wir, sie trägt hier aber kein Gegenvotum.

TOP 6 und 7a

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

zu TOP 6
Wir empfehlen die Enthaltung. Die Einladung nennt zu dem Kandidaten lediglich Namen, Wohnort und die Berufsbezeichnung Kaufmann. Einen Lebenslauf, Kompetenzprofil, weitere Mandate, eine – insoweit nicht obligatorische –  Unabhängigkeitseinschätzung und eine Darstellung des Nominierungsverfahrens fehlen. Fehlende Angaben zu Qualifikation und Unabhängigkeit eines Kandidaten sind nach den DSW-Richtlinien jeweils ein eigenständiger Grund für ein abweichendes Stimmverhalten.
Unerwähnt bleibt zudem, dass Herr Roebers dem Verwaltungsrat der Gesellschaft bereits angehörte und sein Amt zum Ende der Hauptversammlung 2016 niederlegte.
Fachlich erscheint der Kandidat mit seiner langjährigen Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der SYNAXON AG plausibel, und seine zeitliche Verfügbarkeit ist seit Ende 2024 gegeben. Werden Qualifikation, Mandatsübersicht und Unabhängigkeit in der Hauptversammlung nachvollziehbar dargestellt, ist die Zustimmung aus unserer Sicht vertretbar.


zu TOP 7a
Wir empfehlen die Enthaltung. Der amtierende Vorsitzende gehört dem Kontrollgremium – zunächst dem Verwaltungsrat, später dem Aufsichtsrat – seit dem 22. Februar 2018 an und verfügt als Diplom-Informatiker und öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger über ein zum Geschäftsmodell passendes Profil. 
Mit der beantragten Bestellung käme er auf rund dreizehneinhalb Jahre Zugehörigkeit und überschreitet damit die Regelgrenze von zwölf Jahren; nach den DSW-Richtlinien gilt er deshalb in der Regel als nicht unabhängig.
Als Vorsitzender trägt er jedoch die Hauptverantwortung für die zu TOP 3 dargelegten Überwachungs- und Organisationsmängel, sodass eine Wiederbestellung für fünf Jahre ohne Kompetenzprofil und ohne Ausschussstruktur nicht vorbehaltlos mitgetragen werden kann. Für eine Ablehnung fehlt es an einem verfügbaren Ersatzprofil mit vergleichbarer IT-Sachkunde.

TOP 3, 4, 7c

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 3
Wir empfehlen, die Entlastung des Aufsichtsrats zu verweigern. Die Überwachung des Vorstands bei dem für das Geschäftsmodell existenziellen Vorhaben – Neuentwicklung der Handelsplattform und rechtzeitige MiCAR-Zulassung – war nicht wirksam: Der Handel auf Bitcoin.de ruht seit dem 12. Juni 2026, der angekündigte Relaunch fand weder Ende Juni noch zum 1. Juli 2026 statt, und ein Zulassungsnachweis für die futurum bank AG ist im ESMA-Register bis dato (14.08.2026) nicht ersichtlich. Die futurum bank AG ist in der ESMA-Registerdatei mit Stand 12. August 2026 weder als zugelassener noch als notifizierter Anbieter geführt.
Hinzu treten Organisationsmängel im Gremium selbst. Der Aufsichtsrat hat es versäumt, die Neuwahl der eigenen auslaufenden Mandate auf die Tagesordnung zu bringen und die Beschlussfähigkeit musste durch das Ergänzungsverlangen einer Großaktionärin gesichert werden. 
Ausschussstrukturen fehlen vollständig, obwohl mit der futurum bank AG ein beaufsichtigtes Institut zum Konzern gehört (ein Prüfungsausschuss, benannte Finanzexperten, eine Qualifikationsmatrix, ein Kompetenz- und Zielprofil sowie eine Selbstbeurteilung sind nicht berichtet).
Verpflichtet ist die Gesellschaft hierzu nicht, da sie im Primärmarkt der Börse Düsseldorf und damit außerhalb des regulierten Marktes notiert ist und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) für sie nicht gilt. Bei einem beaufsichtigten Tochterinstitut und einem Streubesitz von mehr als 50 Prozent erwarten erscheinen diese Strukturen jedoch gleichwohl sinnvoll.
Schließlich wurden die von der einflussreichen Aktionärin Priority AG bezogenen Buchhaltungsleistungen von TEUR 8,5 auf TEUR 95,6 ausgeweitet, ohne dass der Aufsichtsratsbericht zu Konditionen und Konfliktvermeidung Stellung nimmt.


zu TOP 4
Wir empfehlen, die Entlastung des Vorstands zu verweigern. Der Ergebnisrückgang 2025 ist zwar überwiegend kursgetrieben (Bitcoin / Kryptowährungen) und trägt für sich genommen kein Gegenvotum. Die Entlastung ist jedoch eine Vertrauensbekundung, und die Hauptversammlung darf alle bis zu ihrem Tag bekannten Umstände berücksichtigen, die die Amtsführung betreffen.
Maßgeblich sind aus unserer Sicht drei Punkte: Der im Geschäftsbericht vom 26. Juni 2026 als unmittelbar bevorstehend beschriebene Relaunch ist ausgefallen, und bis Mitte August 2026 wurde kein neuer Termin genannt. 
Das Kerngeschäft ruht seit dem 12. Juni 2026 für mehr als eine Million Kundenkonten, ohne dass die Gesellschaft dies seit dem 24. April 2026 in einer Kapitalmarktmitteilung eingeordnet hätte. Und der Livegang wurde ohne Puffer auf die Tage unmittelbar vor dem Ende der MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 gelegt, ohne dass eine Zulassung vorlag. Eine deutliche Zielverfehlung in Verbindung mit Mängeln der Informationspolitik rechtfertigt nach den DSW-Richtlinien die Verweigerung der Entlastung.


zu TOP 7 c
Wir empfehlen die Ablehnung. Der stellvertretende Vorsitzende gehört dem Gremium seit dem 29. August 2016 an und käme mit der beantragten Bestellung auf rund 15 Jahre Zugehörigkeit. Nach den DSW-Richtlinien gilt er damit in der Regel als nicht unabhängig, ohne dass die Gesellschaft eine Begründung oder eine Regelzugehörigkeitsdauer veröffentlicht. 
Da mit Herrn Oliver Flaskämper als Vorstand der Priority AG bereits ein Vertreter eines maßgeblichen Anteilseigners im Aufsichtsrat sitzt, wären künftig zwei von fünf Sitzen nicht unabhängig besetzt. Bei einem Streubesitz von mehr als 50 Prozent stellt diese Zusammensetzung kein tragfähiges Verhältnis dar. Hinzu kommt seine Mitverantwortung für die zu TOP 3 beschriebenen Mängel. Die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats wird dadurch nicht gefährdet, da die Antragstellerin 30 Prozent des Grundkapitals hält und im Übrigen die gerichtliche Bestellung nach § 104 AktG offenstehen würde.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Bitcoin Group SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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