Hauptversammlung Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG)

  • 11:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP 2 - 4, 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Die Gesellschaft hat das verwaltete Vermögen im Geschäftsjahr 2025 deutlich auf 10,0 Mrd. EUR gesteigert, die Umsatzerlöse erhöht und das EBITDA trotz erheblicher Sonder- und Personalaufwendungen von -3,8 Mio. EUR auf -2,9 Mio. EUR verbessert. Mit der MainFirst-Integration und dem zunehmenden Wachstum der White-Label-Partnerschaften wurden wesentliche Grundlagen für den Übergang zur Profitabilität geschaffen. Positiv berücksichtigt die DSW zudem, dass der Vorstand die im Vorjahr erläuterte Wachstumsstrategie konsequent weiterverfolgt hat. Das Ergebnis, der operative Cashflow und die Liquiditätslage bleiben allerdings angespannt. Die DSW wird daher insbesondere die Erreichung der für 2026 angestrebten Dividendenfähigkeit, die Wirksamkeit des Kostensenkungsprogramms und die weitere Verwässerung der Aktionäre aufmerksam beobachten. Das endgültige Votum macht die DSW von den Auskünften des Vorstands in
der Hauptversammlung abhängig.

zu TOP 3
Der Aufsichtsrat hat die strategische und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 in zehn Sitzungen begleitet und sich insbesondere mit der MainFirst-Transaktion, der Finanzierung, der Unternehmensplanung und der Risikolage befasst. Die intensive Sitzungsfrequenz und die erkennbare Begleitung der wesentlichen Wachstums- und Finanzierungsmaßnahmen sprechen grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Beratungs- und Kontrollfunktion. Angesichts der weiterhin angespannten Liquiditätslage, der umfangreichen Kapitalmaßnahmen und der geplanten weiteren Bezugsrechtsausschlüsse erwartet die DSW jedoch auch künftig eine besonders enge und transparente Kontrolle des Vorstands. Die DSW wird die Entwicklung
aufmerksam beobachten. Das endgültige Votum macht die DSW von den Auskünften des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung abhängig.



TOP 5 - 9

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 5a
Das erst im August 2025 geschaffene Genehmigte Kapital soll nach teilweiser Ausnutzung bereits nach einem Jahr erneut ersetzt und aufgestockt werden. Einer jährlichen Erneuerung von Vorratsermächtigungen ohne hinreichend konkrete zusätzliche Verwendungsabsicht steht die DSW kritisch gegenüber.

zu TOP 5b
Das neue genehmigte Kapital von 6,5 Mio. EUR entspricht rund 26,65 % des derzeitigen Grundkapitals. Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss soll bis zu 20 % des Grundkapitals umfassen. Die DSW akzeptiert bei Vorratsbeschlüssen Bezugsrechtsausschlüsse nur bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals.


zu TOP 5c
Die Anweisung dient der Umsetzung des unter TOP 5b vorgeschlagenen Genehmigten Kapitals 2026 und ist daher ebenfalls abzulehnen.

zu TOP 6a
Das Aktienoptionsprogramm ist als zweckgebundenes Instrument zur langfristigen Bindung und Motivation von Vorstand, Führungskräften und Mitarbeitern unabhängig von den allgemeinen Finanzierungskapitalia zu beurteilen. Die fünfjährige Wartezeit, die kursnahe Festlegung des Ausübungspreises und zwei kumulativ zu erfüllende Erfolgsziele sprechen grundsätzlich für eine Zustimmung. Kritisch bleiben das fehlende relative Performanceziel, die bei negativem Ausgangs-EBITDA geringe Ergebnishürde sowie die deutlich ausgeweitete Zuteilungsmöglichkeit an den Vorstand. Das endgültige Votum macht die DSW von den Auskünften des Aufsichtsrats zur konkreten Zuteilung und zur Ambitionierung der Erfolgsziele abhängig.

zu TOP 6b
Die Erhöhung des Bedingten Kapitals um 300.000 Aktien entspricht rund 1,23 % des derzeitigen Grundkapitals. Das Gesamtvolumen des Aktienoptionsprogramms beträgt damit rund 8,2 % und bleibt im Verhältnis zum nach den Kapitalerhöhungen gestiegenen Grundkapital nahezu auf Vorjahresniveau. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Bedienung des Aktienoptionsprogramms. Das endgültige Votum folgt der Bewertung zu TOP 6a.

zu TOP 6c
Die Satzungsänderung dient ausschließlich der Umsetzung der unter TOP 6a und TOP 6b vorgeschlagenen Beschlüsse. Das endgültige Votum folgt deren Bewertung.

zu TOP 7a
Die bestehende, bislang nicht ausgenutzte Ermächtigung über 15 Mio. EUR soll durch eine deutlich erweiterte Ermächtigung ersetzt werden. Ein hinreichend konkreter zusätzlicher Finanzierungsbedarf für die Verdoppelung des Ermächtigungsvolumens ist nicht dargelegt.

zu TOP 7b
Der vereinfachte Bezugsrechtsausschluss soll bis zu 20 % des Grundkapitals ermöglichen und überschreitet damit die DSW-Grenze von 10 %. Zudem kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis bis auf 80 % des maßgeblichen Börsenkurses festgesetzt werden.

zu TOP 8a
Die Aufhebung ist Bestandteil der unter TOP 7 und TOP 8b abzulehnenden Neuordnung der Vorratskapitalia.

zu TOP 8b
Das bedingte Kapital soll von 1,375 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR und damit auf rund 10,25% des derzeitigen Grundkapitals erhöht werden. Es dient der Umsetzung der unter TOP 7b abzulehnenden Ermächtigung.

zu TOP 8c
Die Satzungsänderung dient der Umsetzung der unter TOP 8a und TOP 8b abzulehnenden Beschlüsse.

zu TOP 9
Das Erwerbsvolumen von 10 % und die Preisobergrenze von 10 % über dem Börsenkurs entsprechen zwar den DSW-Grenzen. Die Ermächtigung ermöglicht jedoch eine bezugsrechtsfreie Veräußerung bis zu 20 % des Grundkapitals und enthält weit gefasste Verwendungszwecke. Zudem erscheint ein Aktienrückkauf angesichts der sehr hohen Liquiditätsrisiken, der laufenden Fremdfinanzierung und fehlender überschüssiger Liquidität derzeit nicht sachgerecht.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


LQAG_TO26.pdf
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LQAG_ErgaenzungTO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG) werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 19.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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