Hauptversammlung SINGULUS TECHNOLOGIES AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2 und 3, 5 - 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage hat der Vorstand die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt. Es bestehen keine Einwände, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.


zu 3.
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen Aufgaben nicht in gebührenderweise nachgekommen ist, weshalb dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird.


zu 5.
Die Vergütung ist als reine Festvergütung ohne erfolgsabhängige Komponente ausgestaltet (40.000 EUR; Vorsitz 80.000 EUR; Stellvertretung 60.000 EUR) und wird funktionsbezogen sowie zeitanteilig gewährt; es erfolgt keine Erhöhung, sondern eine Bestätigung. Die DSW befürwortet eine angemessene Fixvergütung und steht einer funktionsbezogenen Vergütung positiv gegenüber. 


zu 6.
Der Bericht ist individualisiert, enthält einen Vorjahresvergleich und wurde nach § 162 Abs. 3 AktG formell geprüft; die zentralen DSW-Transparenzanforderungen sind damit weitgehend erfüllt. Kritisch bleiben jedoch die abgebildeten Ermessenselemente (diskretionäre Bonusfestsetzung, freie Zuteilung der Phantom Stocks, Einmalbonus) sowie die nicht abschließend dokumentierte, ambitionierte Zielerreichung. 


zu 7.
Die Bestellung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses. Der Prüfer hat 2025 unabhängig geprüft und keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen erbracht. Die Nachhaltigkeitsprüfung durch denselben Prüfer ist zulässig. Bedenken gegen die Wahl der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer sowie zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen keine. 

TOP 4 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu 4.
Das unverändert fortgeltende System von 2023 enthält mehrere DSW-Kritikpunkte: eine nach freiem Ermessen des Aufsichtsrats festgelegte Anzahl von Phantom Stocks, einen Bonus mit Ermessensspielraum bis 120 %, die Möglichkeit einmaliger Sonderzahlungen („Einmalbonus“) sowie eine nicht erkennbar über vier Jahre bemessene LTI-Komponente; ein hinreichender ESG-Anteil und ausdrückliche Cap-/Malus-/Clawback-Regelungen sind nicht dargestellt. 


zu 8.
Es handelt sich um einen Vorratsbeschluss mit Bezugsrechtsausschluss, begrenzt auf 20 % des Grundkapitals und damit bereits allein oberhalb der DSW-Schwelle von 10 %. Das neue Bedingte Kapital 2026/I (4.448.263 EUR) entspricht rund 50 % des Grundkapitals; hinzu tritt das weiterhin bestehende Genehmigte Kapital 2023/I über nochmals rund 50 % mit möglichem Bezugsrechtsausschluss. Die kumulierte potenzielle Verwässerung übersteigt die 10 %-Grenze deutlich. 


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von SINGULUS TECHNOLOGIES AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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