Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft hat zwar einen negativen Ertrag in Höhe von € Mio 53, jedoch auch einen Gewinnvortrag in Höhe von € Mio 478 aus dem vergangenen Jahr. Im Konzern wurde ein Ertrag in Höhe von € 34,17 respektive € 33,95 erwirtschaftet. Die vorgesehene Dividendenzahlung n Höhe von EUR 1.297.251,42 = € 0.31 pro Aktie steht in keinem vernünftigen Verhältnis dazu.
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin AURELIUS Management SE für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vortrag der Organe der Gesellschaft auf der letzten HV dauerte keine 5 Minuten. Fragen wurden, wenn überhaupt, nur rudimentär beantwortet. Die damit augedrückte Missachtung der anwesenden Aktionäre kann nicht hingenommen werden. Es gibt genügend weitere Gründe, unter anderem die mangelhafte Ausschüttungsquote, die eine Nicht-Entlastung rechtfertigen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Aufsichtsrat billigt offenbar das Verhaltend der Gesellschaft gegenüber ihren Aktionären.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Aus den unter TOP 3 und 4 genannten Gründen wird die DSW auch gegen die Entlastung des Gesellschafterausschusses stimmen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer höchst vorsichtig formuliert wurde.
Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Gesellschafterausschusses
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Interessen des Streubesitzes werden im Gesellschafterausschuss in seiner jetzigen und vorgeschlagenen Form nicht repräsentiert!
Ein Gesellschafterausschuss ist kein zwingendes Organ, sondern ein freiwilliges Gremium, das wie ein Aufsichtsrat funktioniert, um die Geschäftsführung zu überwachen, die Interessen der Gesellschafter zu vertreten und bei vielen Gesellschaftern für eine gute Governance zu sorgen. Sein Sinn liegt darin, die Kommunikation und Entscheidungsfindung in großen Gesellschafterkreisen zu erleichtern und die Einhaltung der Interessen der Gesellschafter zu sichern. Wenn hier eine Doppelbestzung im Gesellschafterausschuss und Aufsichtsrat vorliegt, dient das nur der Verteilung zusätzlicher Vergütungsprämien, hat aber keinerlei Auswirkung auf die Qualität der Kontrolle.
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Begründung siehe TOP 3.
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 21 Abs. 4 zur weiteren Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Grundsätze der DSW verlangen die Abhaltung einer Präsenz- oder einer hybriden HV. Insbesondere Gesellschaften, die besonders kritisch gesehen werden müssen, verstecken sich gerne hinter den digitalen Bildschirmen.
Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Maßnahme darauf zielt, erst einmal alle Aktionäre mit weniger als fünf Aktien aus der Gesellschaft zu drängen.
Beschlussfassung über die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung; Aufhebung der Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG), soweit von dieser noch kein Gebrauch gemacht wurde; Erneute Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG) auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts; Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Einziehung der Stückaktien anzupassen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Aktieneinziehungsprogramm ist völllig verpufft. Es wurden in 2023 und 2024 jeweils 10% der Aktien eingezogen, ohne jeglichen positiven Effekt auf den Aktienkurs.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von AUR Portfolio III SE & Co. KGaA (AURELIUS) werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 24.09.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.