Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Stabilus SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der auf die Gesellschaft entfallende Bilanzgewinn soll in Höhe von EUR 8.645.000,00 als Dividende (EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stück) ausgeschüttet werden. Dies entspricht 37% des Jahresergebnisses. Die DSW hält diese Ausschüttungsquote für gerade noch akzeptabel.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vorstand hat die Gesellschaft noch gut durch das Geschäftsjahr geführt, auch wenn das vergangene Geschäftsjahr trotz anhaltend schwacher Nachfrage im Bereich Automotive anspruchsvoll war. Auch hat der Vorstand die Abhängigkeit von der Automobilindustrie verringert, was zu einer besseren Diversifizierung der Gesellschaft führt.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat tagte in vollständiger Besetzung bei 7 ordentlichen und 4 außerordentlichen Sitzungen und hat seinen Kontrollaufgaben vollumfänglich wahrgenommen. Außerdem gab es keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2026; Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 5.1 Gegen die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
zu 5.2 Gegen die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Nachhaltigkeitsprüfer bestehen keine Einwände.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Wahl des Herrn Dr. Frank Heinricht bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von STABILUS SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 22.01.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 05.02.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.