Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PNE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die PNE AG und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen und Berichten für das Geschäftsjahr 2025 und das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 sowie entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die 40% Erhöhunbg widerspricht den DSW Abstimmungsrichtlinien und es ist unklar, wöfür dierse Mittel benötigt werden.
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025/II (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderung von § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für diese Maßnahme
Beschlussfassung über die Abänderung von § 12 Abs. 4 der Satzung, um eine Ermächtigung des Vorstands vorzusehen, auch über den 31. August 2025 hinaus die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Auch wenn bisher kein Gebrauch von der Ermächtigung gemacht wurde, soll sie jetzt weitreichender ausgestaltet werden. Es bleibt unklar, unter welcher Prämisse dann eine Präsenz HV stattfindet.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PNE AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von PNE AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.