Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Achtung! Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht
zu 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Dennoch gilt es vorliegend zu hinterfragen, wann eine Anpassung der Dividendenstrategie durch die Gesellschaft vorgenommen wird, damit auch die Vorzugsaktionäre von der guten Arbeit der Gesellschaft umfänglicher profitieren.
zu 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Der Vorstand hat die Gesellschaft sehr gut durch das Geschäftsjahr geführt, weshalb nichts gegen eine Entlastung spricht.
zu 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen
zu 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Gegen die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, als Nachhaltigkeitsprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Prüferkosten.
zu 6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
zu 7. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
a. Susanne Heckelsberger
In fachlicher Hinsicht ist Frau Heckelsberger für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Heckelsberger ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
b. Andreas Schmid
In fachlicher Hinsicht ist Herr Schmid für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Schmid ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
c. Dominique Villeroy de Galhau
In fachlicher Hinsicht ist Herr Villeroy de Galhau für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Villeroy de Galhau ist Mitglied des Vorstandes in einem anderen gesetzlich zu bildenden Organ eines Wirtschaftsunternehmens, dennoch erscheint eine zeitliche Verfügbarkeit gegeben.
zu 8. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands – Änderungen
Gegen diese Vergütungssystem bestehen keine Einwände. Das System ist aus Sicht der DSW vertretbar und marküblich.
zu 9. Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung - Änderung des Unternehmensgegenstands
Gegen diese Änderung des Unternehmensgegenstand bestehen keine Einwände.
zu 10. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und der Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH
Gegen den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft und der Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH bestehen keine Einwände.
zu 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb eigener Aktien und des Bezugsrechts bei der Veräußerung eigener Aktien
Grundsätzlich sieht die DSW-Aktienrückkäufe der Gesellschaft kritisch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Aktien nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.