Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu 2.
Die DSW wird die Dividendenstrategie genau betrachten und Hinterfragen, wann wieder eine echte Dividendenfähigkeit erreicht werden wird.
zu 3.
Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt, weshalb einer Entlastung zugestimmt wird.
zu 4.
Es gibt keine besonderen Vorkommnisse, weshalb auch dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wird, da er sich umfänglich mit seinen Aufgaben auseinandergesetzt hat.
zu 5.
Gegen die PanTaxAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände.
zu 7.
Herr Trenz für das Amt eines Verwaltungsrates qualifiziert. Herr Trenz ist kein Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 6.
Der Beschlussvorschlag muss zunächst durch die Organe erläutert werden, weil der Mehrwert eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates nicht ersichtlich ist.
zu 8.
Die Gesellschaft hat die bisherigen Möglichkeiten der virtuellen Hauptversammlung nur in absolute Ausnahmesituationen genutzt und tagt auch dieses Jahr wieder in Präsenz. Dennoch ist der Antrag abzulehnen, da die Satzungsänderung kein Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats vorsieht, aber das virtuelle Format nicht auf absolute Sondersituationen beschränkt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von NanoRepro AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 16.08.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.