Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Unter diesem TOP wird eine Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen gemäß § 118a AktG und eine Änderung von § 15 der Satzung vorgeschlagen. Bezüglich des Wortlautes wird auf die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Einladung zur Hauptversammlung 2025 verwiesen. Die DSW lehnt den Beschlussvorschlag ab. Zwar soll die Ermächtigung nicht die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren ausschöpfen und auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt sein. Es fehlt jedoch ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats, so dass der Vorstand die Entscheidung zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung allein treffen könnte. Hiermit ist eine Kontrolle des Vorstands bei der Entscheidung über das Format der HV nicht ausreichend gewährleistet.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 11.09.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.