Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der SAP SE, einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB), sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Ausschüttungsquote beträgt 54%, die DSW wird zustimmen.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, den Vorstand zu entlasten.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, auch den Aufsichtsrat zu entlasten.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Bedenken gegen die Wiederwahl von BDO bestehen nicht.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW plant, den Vergütungsbericht zu billigen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals I und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I zur Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen mit der auf Spitzenbeträge beschränkten Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 5 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die beiden Kapitalia übersteigen mit der bereits bestehenden Ermächtigung für ein Bedingtes Kapital die von der DSW akzeptierten 40%. Unklar ist zudem, ob der 10%-Cap für den Bezugsrechtsausschluss auch das bestehende Bedingte Kapital mit einschließt. Die DSW plant daher, gegen die Ermächtigung zu TOP 7.1 zu stimmen.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II zur Ausgabe von Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Änderung von § 4 Abs. 6 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und entsprechende Änderung von § 20a Abs. 1 der Satzung
keine Empfehlung
Die DSW nimmt positiv zur Kenntnis, dass SAP seit der Covid 19-Pandemie keine virtuelle Hauptversammlung abgehalten hat. In diesem Jahr wird die Hauptversammlung allerdings virtuell abgehalten und eine neue Ermächtigung beantragt. Diese ist zwar auf zwei Jahre befristet, aber inhaltlich nicht auf besondere Situationen wie z.B. Pandemien beschränkt. Die DSW wird auf der HV hinterfragen, wie die Pläne der Gesellschaft für das Format der HV in den kommenden Jahren aussehen und ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der HV abhängig machen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von SAP SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.04.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von SAP SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.