Hauptversammlung Branicks Group AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. 


zu 3.
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes entgegenstehen.


zu 4.     Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zur Erörterung
Keine Abstimmung


zu 5. 
Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen keine Bedenken – weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Honorarkosten. Der Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wurde erstmalig in der Hauptversammlung 2022 gewählt, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.


zu 6.
Der Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems kann zugestimmt werden. Zwar handelt es sich um ein komplexeres Vergütungssystem, jedoch wurde das Vergütungssystem nachvollziehbar erläutert. Insbesondere sind feste und variable Vergütungsbestandteile (STI, LTI) vorhanden und eine Maximalvergütung festgelegt.


zu 


8.    Wahlen zum Aufsichtsrat
In fachlicher Hinsicht ist Herr Michael Zahn für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Zahn ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien oder vergleichbaren Kontrollgremien (bei vier Gesellschaften, zwei davon börsennotiert), dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein. Hierfür spricht auch dessen Teilnahme bei 22/24 Sitzungen des Aufsichtsrates im vergangenen Geschäftsjahr.


In fachlicher Hinsicht ist Herr Jürgen Josef Overath für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Overath ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien oder vergleichbaren Kontrollgremien, sodass dessen zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein dürfte. Hierfür spricht auch dessen Teilnahme bei 5/5 Sitzungen des Aufsichtsrates im vergangenen Geschäftsjahr (Mitglied des Aufsichtsrates seit dem 22.08.2024).


In fachlicher Hinsicht ist Herr René Zahnd für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Zahnd ist auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien oder vergleichbaren Kontrollgremien (bei fünf Gesellschaften, jedoch allesamt Gruppengesellschaften von der Swiss Prime Site AG, von welcher er CEO ist). Grundsätzlich sieht die DSW eine Grenze bei fünf Gesellschaften, jedoch gehören hier die Gesellschaften zu der Swiss Prime Site und sind nicht kotiert/börsennotiert. Daher stimmen wir dessen Wahl zu. Dennoch möchten wir Herrn Zahnd auf die Wichtigkeit der Gewährleistung der zeitlichen Verfügbarkeit für das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes hinweisen; im vergangenen Geschäftsjahr entsprach seine Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen lediglich einer Quote von 75%. 

TOP 7

Vergütung des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird in § 10 der Satzung geregelt. Die derzeit gültige Satzung inkl. der Regelung zur Vergütung wurde von der Hauptversammlung am 24.03.2021 beschlossen; es soll unverändert bleiben und mit der diesjährig stattfindenden Hauptversammlung bestätigt werden.
Die Vergütung nach § 10 der Satzung sieht einen festen und eine variablen, dividendenabhängigen Vergütungsteil vor. Die DSW befürwortet prinzipiell die Ausgestaltung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in Form einer reinen Fixvergütung, sodass dem Beschlussvorschlag mit Ablehnung zu begegnen ist.




Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Branicks_TO25.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Branicks Group AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 16.08.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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