Hauptversammlung LS Invest AG

  • 09:30 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 2 - 5, 7

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP2
Der Vorschlag ist rechtswidrig. Den Aktionären ist in der Lage und verpflichtet, den Aktionären die Mindestdividende von 4% des Grundkapitals zu zahlen.


TOP 3 und 4
Die DSW lehnt die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ab und hat dazu einen Gegentrag mit folgender Begründung übermittelt:


Die Geschichte der IFA Hotel & Touristik AG / LS Invest AG ist seit 30 Jahren von Auseinandersetzungen mit den Aktionären, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Sonderprüfungen und dem langjährigen Wirken eines „Besonderen Vertreters“ geprägt. Diese Situation ist das direkte Resultat der Weigerung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Rechte der Minderheitsaktionäre anzuerkennen und das deutsche Aktienrecht ernst zu nehmen. Auch die ungerechtfertigt verspätete Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2024 ist Zeugnis dafür.
Diese dauerhaften Auseinandersetzungen verursachen erhebliche Kosten und drängen die operative Entwicklung der Gesellschaft in den Hintergrund. Vorstand und Aufsichtsrat haben es versäumt, diesem Ressourcenverzehr durch eine konstruktive Lösung ein Ende zu setzen. Trotz jahrzehntelanger, wiederkehrender Kritik und dokumentierter Missstände wurden keine substanziellen Verbesserungen herbeigeführt. Vorstand und Aufsichtsrat kommunizieren nur mit den Minderheitsaktionären, wenn es für Lopesan von Vorteil ist. Gewöhnliche Fragen, wie zum Beispiel nach der fristgerechten Einberufung der Hauptversammlung, bleiben seit Jahren unbeantwortet. Lopesan hält als Großaktionär seit über 25 Jahren die Mehrheit der Aktien und übt die faktische Beherrschung über die Gesellschaft aus. Bereits auf der Hauptversammlung im Jahr 2000 wurde der Einfluss von Lopesan von den Minderheitsaktionären kritisiert. Damals hiess es, Lopesan müsse einen Beherrschungsvertrag abschliessen. Vorstand und Aufsichtsrat haben es unterlassen, auf eine rechtskonforme Lösung dieser Problematik hinzuwirken. Ein unabhängiger, pflichtbewusster Vorstand und Aufsichtsrat hätte den Großaktionär auffordern müssen, die faktische Beherrschung zu unterlassen oder einen Beherrschungsvertrag abzuschließen, um die langjährigen Rechtskonflikte zu
beenden und die Rechte der Minderheitsaktionäre zu wahren. Der Aufsichtsrat hat seine Überwachungspflicht nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, die offensichtlichen Interessenkonflikte des Vorstands nicht unterbunden und die Benachteiligung der Minderheitsaktionäre geduldet. Der Aufsichtsrat besteht faktisch aus Vertretern von Lopesan und täuscht darüber wiederholt die Minderheitsaktionäre. Als Beweis kann man etwa die Stellungnahme zum Gegenantrag der SdK anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlung diesen Jahres nehmen, in der behauptet wurde,
man habe keine Informationen darüber, ob die SdK mit Lopesan verhandelt habe. Über Jahre hinweg wurden die Hauptversammlungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Versammlungsleitung ließ stark zu wünschen übrig, und die Qualität der Antworten war größtenteils unbefriedigend. Es wurde vom Notar zu Protokoll genommen, dass die Antworten des Vorstands auf Fragen der Aktionäre unverständlich geblieben sind. Trotz dieser dokumentierten Missstände wurden keine wirksamen Verbesserungsmaßnahmen ergriffen. Die systematischen Übersetzungsprobleme zwischen Deutsch und Spanisch führten wiederholt zu Missverständnissen und verhinderten eine sachgerechte Information der Aktionäre. Die Weigerung, einen externen deutschsprachigen Versammlungsleiter zu bestellen, belegt mangelndes Interesse an klarer und präziser Information der Minderheitsaktionäre.
Die Amtsführung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS Invest AG ist durch Interessenkonflikte, Benachteiligung der Minderheitsaktionäre und mangelnde Unabhängigkeit vom Großaktionär Lopesan gekennzeichnet. Eine Entlastung würde dieses pflichtwidrige Verhalten billigen. Die Minderheitsaktionäre der LS Invest AG werden seit Jahrzehnten nicht mit dem gebotenen Respekt behandelt. Es ist an der Zeit, durch Verweigerung der Entlastung ein klares Zeichen zu setzen, dass dieses Verhalten nicht akzeptabel ist.


zu TOP 5
Die Wiederwahl des Aufsichtsrats ist aus Sicht der DSW abzulehnen. Die Begründung ergibt sich aus dem Gegenantrag zu TOP 4.


zu TOP 7
Der Aufsichtsrat der LS Invest AG sollte weiterhin mit 4 Mitgliedern besetzt sein. Eines davon sollte von den Minderheitsaktionären entsandt werden. Ein Aufsichtsrat mit nur drei Mitgliedern birgt zudem die permanente Gefahr der Beschlussunfähigkeit, falls ein Mitglied ausfallen sollte.

TOP 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


LSIN_TO25.pdf
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