Die DSW-Empfehlung lautet JA.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Nach dem die Prüfungsgesellschaft hin zu Liebhart & Kollegen PartG mbB, Stuttgart, gewechselt wurde spricht nichts gegen eine Wahl dieses Konzernabschlussprüfers.
5. Wahl zum Aufsichtsrat
a. Dr. Tom Oliver Schorling
Gegen die Wahl des Herrn Dr. Schorling bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
b. Dr. Bernd Hartmann
Gegen die Wahl des Herrn Dr. Hartmann bestehen keine Bedenken - weder in fachlicher noch in zeitlicher Hinsicht.
Entastung Aufsichtsrat
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich die Bilanzsumme der Northern Data Gruppe abermals erheblich, was der ausführlichen Erklärung bedarf, deshalb sollte sich zunächst enthalten werden.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu 2:
Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich die Bilanzsumme der Northern Data Gruppe abermals erheblich, was der ausführlichen Erklärung bedarf, deshalb kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann.
zu 6 und 7:
Der Beschlussvorschlag liegt innerhalb der gesetzlichen Grenzen und der Bezugsrechtsausschluss liegt bei bis zu 20%, jedoch umfasst der Vorratsbeschluss 50% des Grundkapitals und kann daher nicht mitgetragen werden. Darüber hinaus wurden die bisherigen Vorratsbeschlüsse immer umgehend mit Bezugsrechtsausschlüssen der Altaktionäre umfänglich genutzt, was zu einer Verwässerung geführt hat.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 18.09.2024
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.