Die DSW-Empfehlung lautet JA.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW wird der Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zustimmen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW plant der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und über die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien
Die DSW wird der vorgeschlagenen Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zustimmen, da sich diese innerhalb der von der DSW akzeptierten Grenzwerte bewegt.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW wird gegen die vorgeschlagene Erneuerung des Genehmigten Kapitals stimmen, da dieses in Bezug auf den Gesamtumfang und einen möglichen Bezugsrechtsausschluss die von der DSW maximal akzeptierten Grenzwerte übersteigt.
Beschlussfassung über Satzungsänderung (Aufnahme von Regelungen zu virtuellen Hauptversammlungen)
keine Empfehlung
Die DSW begrüßt ausdrücklich, dass sich A.S. Création für die Durchführung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung entschieden hat und wertet dies auch für die Folgejahre als positives Signal und Bekenntnis zur Präsenz-Hauptversammlung. Dennoch hegt die DSW aus den folgenden Gründen Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Satzungsänderungen: Die Laufzeit der Ermächtigung für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsbestimmung in das Handelsregister der Gesellschaft übersteigt die maximal akzeptierte Dauer gemäß DSW-Abstimmungsrichtlinien. Die Begründung zur Beschlussfassung enthält keine konkreten Kriterien für die Entscheidung des Vorstands über die Abhaltung einer Hauptversammlung im virtuellen Format. Wir erwarten eine klare Zusicherung der Gesellschaft, dass in der virtuellen Hauptversammlung keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die intensiv in Aktionärsrechte eingreifen (z.B. Strukturmaßnahmen, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-out, gravierende Satzungsänderungen o.ä.). Nach Ansicht der DSW sollten die Mitglieder des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung grundsätzlich persönlich teilnehmen und ihre dahingehende zeitliche Verfügbarkeit sollte bereits Grundvoraussetzung für die Annahme des Aufsichtsratsmandats sein. Die in der Beschlussfassung genannten Ausnahmefälle für eine Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung erscheinen zu weit gefasst, insbesondere für den Fall, dass ein Aufsichtsratsmitglied an der physischen Teilnahme am Ort der Hauptversammlung verhindert ist. Abschließend hätte die DSW es bevorzugt, wenn die unter diesem Tagesordnungspunkt gemeinsam zur Beschlussfassung gestellten Satzungsänderungen der Hauptversammlung jeweils als gesonderter Beschlussvorschlag vorgelegt worden wären. Wir werden unser Abstimmungsverhalten daher von den Erläuterungen der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung abhängig machen.
Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder gemäß §§ 120a Abs. 1 Satz 1, 87a Abs. 1 Satz 1 AktG
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW plant gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu stimmen, da die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem insgesamt als nachteilig bewertet werden. Die DSW hegt insbesondere die folgenden Bedenken: Die Vergütungsstruktur scheint nicht auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet zu sein, da die Zielvergütung nicht überwiegend variabel ausgestaltet ist. Der dem Aufsichtsrat eingeräumte Ermessenspielraum hinsichtlich der Festlegung weiterer und/oder der Änderung bestehender finanzieller oder nicht-finanzieller Zielparameter für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung sowie deren Gewichtung erscheint zu weitreichend. Das Vergütungssystem sieht die Möglichkeit der Gewährung von Sondervergütungen vor, die im freien Ermessen des Aufsichtsrats stehen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von A.S. Création Tapeten AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 03.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 19.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.