Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Änderung der Firma und eine entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung betreffend virtuelle Hauptversammlungen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV sind nicht genannt bzw. uns zu unkonkret. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft hören dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Sollten wir diese Zusicherung nicht bekommen, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an der Hauptversammlung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber z.B. die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Teilnahme im Wege elektronischer Kommunikation, Briefwahl sowie Bild- und Tonübertragungen
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Hinblick auf die Form von Vollmachten
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von ADTRAN NETWORKS SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 11.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 26.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.