Hauptversammlung Software AG

  • 10:00 Uhr
  • Darmstadt
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2022 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 nebst zusammengefasstem Lagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 48.760.267,58 soll in Höhe von EUR 3.698.994,45 als Dividende ausgeschüttet (0,05 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von EUR 45.061.273,13 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Ohne nachvollziehbare Begründung werden unangemessen weniger als 50% des Konzernergebnisses an die Aktionäre ausgeschüttet, dies wird durch die DSW sehr negativ bewertet.



TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vorstand hat seinen Transformationsprozess zwar schleppend vorangetrieben, aber die Gesellschaft ordentlich durch das Geschäftsjahr geführt und ein akzeptables Jahresergebnis erreicht.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen. Jedoch wird die Teilnahme an Sitzungen der Aufsichtsratsmitglieder sehr genau betrachtet.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Gegen die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.

TOP 6

Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zählt die Grundvergütung (Festvergütung: zwischen 38-40% mit Nebenleistungen und Versorgungszusagen der Ziel- Gesamtvergütung). Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orientierte variable Vergütung in der Form eines STI (entspricht zwischen 16-20% der Ziel-Gesamtvergütung) als auch die langfristig orientierte variable Vergütung in Form eines LTI mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (entspricht zwischen 42-44% der Ziel-Gesamtvergütung).

TOP 8.1

Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle Hauptversammlung nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich sollte eine Hauptversammlung in Präsens stattfinden, um allen Aktionären die Teilnahme und Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte gewährleisten zu können. Auch eine hybride Form der HV wäre zustimmungsfähig, wenn den Aktionärsrechten innerhalb des Formats ausreichend Rechnung getragen wäre. Vorliegend möchte die Gesellschaft den Gesetzeswortlaut ohne jede Einschränkung in die Satzung als Ermächtigung für einen Zeitraum von 2 Jahren übertragen. Aufgrund der derzeitigen Lage der Gesellschaft und möglicher weiter Probleme durch die verschiedenen Investorengruppen, welche die Gesellschaft für sich entdeckt haben, kann diesem Antrag nicht zugestimmt werden.

TOP 8.2

Teilnahmeerleichterung für Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Ablehnung, da die rein virtuelle HV nur die Ausnahme sein sollte. Grundsätzlich ist von einem Aufsichtsratsmitglied zu erwarten, dass diese die Bereitschaft besitzt an einer Hauptversammlung persönlich teilzunehmen. Rechtliche Einschränkungen oder gesundheitliche Risiken eines Aufsichtsrats können eine virtuelle Teilnahme an einer Hauptversammlung begründen, aber die Unzumutbarkeit des Reiseaufwandes (von mindestens 300 Kilometer Entfernung) nicht, weshalb diesem Antrag nicht zugestimmt werden kann.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


sag_de_hv_2022_einladung.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Software AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 04.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 18.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

sag_de_hv_ergebnisse.pdf
Download PDF (29 KB)

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