Hauptversammlung Medios AG

  • 10:00 Uhr
  • Berlin
  • Sonstige
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts (einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB) für die Medios AG und den Konzern zum 31. Dezember 2022 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Medios hat seit dem Börsengang klar kommuniziert, dass der Gewinn b.a.w. thesauriert werden soll, um das Wachstum des Unternehmens zu finanzieren. Da man konsequent und kontinuierlich Wachstumsoptionen realisiert, kann dem Gewinnverwendungsvorschlag auch in diesem Jahr zugestimmt werden. Dennoch wird wie in jedem Jahr die Frage sein, inwieweit absehbar ist, wann mit Dividendenausschüttungen begonnen werden kann bzw. wie die entsprechenden Prämissen sind.

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 5

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich erneut zur Wahl. Da der Aufsichtsrat sowohl unabhängig als auch von den Kompetenzen her komplementär besetzt ist und da es in den vergangenen Jahren keinen Anlass gab, an der Arbeit des Aufsichtsrats zu zweifeln, kann der Wahlvorschlag unterstützt werden. (Anmerkung: Nur drei der vier AR-Mitglieder müssen neu gewählt werden).

TOP 7

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Bericht zeichnet ein sehr umfängliches Bild der Prämissen und Komponenten der Verfügung im Geschäftsjahr 2022. Da nicht das Vergütungssystem selbst zur Beschlussfassung ansteht, sondern lediglich der Bericht, kann hier zugestimmt werden.

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung (Ermächtigung virtuelle Hauptversammlungen)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft eine Präsenzhauptversammlung abhält. Gleichzeitig stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen diesen TOP.

TOP 9

Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (virtuelle Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an Hauptversammlungen)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

siehe TOP 8

TOP 10

Beschlussfassung über Änderung Beschluss der Hauptversammlung vom 21.6.2022 unter Tagesordnungspunkt 13 lit. d) (Aktienoptionsplan 2022) und teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022/II sowie entsprechende Satzungsänderung; Beschlussfassung über Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionsplan 2023) und Schaffung Bedingtes Kapital 2023/I sowie entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der bestehende, nur zu rund 10% ausgeschöpfte Aktienoptionsplan wurde in der Nähe der Kursspitzen verabschiedet, so dass das Erfolgsziel (€50,00) aus heutiger Sicht stark überhöht und demzufolge wenig motivierend ist. Insofern ist die vorgeschlagene Neufassung nachvollziehbar, zumal auch der vorgeschlagene neue Ausübungspreis (€27,00) und das Erfolgsziel (€40,00) vom heutigen Kursniveau (€18,00) aus betrachtet eine erhebliche Wertsteigerung erfordern. Dazu sichert die Wartefrist von vier Jahren ab dem Ausgabetag eine Orientierung an der langfristigen Performance. Dem Plan kann insoweit zugestimmt werden.

TOP 11

Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2023 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und die entsprechende Satzungsänderung in § 4 der Satzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie darauf angewiesen, bei Bedarf zügig Kapital beschaffen zu können. Aus diesem Grund wird ein Genehmigtes Kapital vorgeschlagen, das 10% des gezeichneten Kapitals beträgt und dabei den Ausschluss des Bezugsrechts vorsieht. In Anbetracht des Umstands, dass die Gesellschaft mit diesen Vorratsbeschlüssen in der Vergangenheit sehr sorgfältig umgegangen ist und Kapital auf attraktiven Kursniveaus eingeworben bzw. wertstiftende Akquisitionen gegen Ausgabe neuer Aktien getätigt hat, erscheint es opportun, die Gesellschaft erneut mit dieser Option auszustatten.

TOP 12

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die bestehende Ermächtigung zum Aktienrückkauf läuft in Kürze ab und soll ersetzt werden. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit keine Rückkäufe getätigt; bei weiter nachgebendem Kursniveau kann dieses Instrument jedoch wertstiftend für alle Aktionäre sein – auch wenn davon auszugehen ist, dass der Ausbau des operativen Geschäfts bei der Kapitalallokation weiterhin Vorrang vor Finanzgeschäften hat. Aufgrund des generell sorgsamen Umgangs der Gesellschaft mit dem „Instrumentenkasten“ des Financial Engineering kann spricht aber nichts dagegen, die Ermächtigung zu verlängern.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Medios AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 08.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 21.06.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

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