Die DSW-Empfehlung lautet JA.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Die Gesellschaft lädt zu einer Präsenz-Hauptversammlung ein und dokumentiert damit den Willen, die Aktionäre nicht nur virtuell zu begrüßen. Das goutieren wir positiv
Die Ermächtigung über eine Laufzeit von zwei Jahren bewegt sich zunächst in dem grundsätzlichen Rahmen, den die DSW als absolute zeitliche Höchstgrenze wertet.
Wir verstehen, dass die Gesellschaft für zukünftige Notsituationen eine Ermächtigung vorsehen muss, so dass der Beschlussfassung und damit der Satzungsänderung grundsätzlich zugestimmt werden könnte.
Allerdings verwendet die Gesellschaft in der Begründung für die Beschlussvorlage einen Standardtext, wie wir ihn auch in anderen Tagesordnungen sehen. Das kann nicht überzeugen und daher bedarf es weitere Aussagen der Verwaltung und damit von Vorstand und Aufsichtsrat wie man gedenkt, zukünftig die Hauptversammlung umzusetzen.
Auf Basis der in der Hauptversammlung gegebenen Antworten werden wir daher unser finales Abstimmungsverhalten festlegen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von GESCO SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 30.05.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von GESCO SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 08.06.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.