Hauptversammlung 7C Solarparken AG

  • 13:00 Uhr
  • Köln
  • Sonstige
TOP 2 - 9

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2
Wir empfehlen die Zustimmung zum Gewinnverwendungsvorschlag. Die Gesellschaft schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 9.195.734,17 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Der im Geschäftsbericht ausgewiesene CFPS beträgt EUR 0,59 je Aktie (EBITDA EUR 59,6 Mio., abzüglich Nettozinszahlungen, Steuern und Pachtaufwand, geteilt durch 79.469 TEUR durchschnittliche Aktien) und übertrifft damit die selbst gesetzte Dividendenschwelle von EUR 0,50 je Aktie. 
Gleichwohl verzichtet die Gesellschaft erneut auf eine Barausschüttung und verweist auf die „Roadmap Towards 2030", die Aktienrückkäufe unterhalb des Buchwertes als primäres Kapitalrückführungsinstrument vorsieht und jährliche Rückkäufe von bis zu EUR 8 Mio. einplant. Im Geschäftsjahr 2025 wurden bereits 5,7 Mio. Aktien zu durchschnittlich EUR 1,83 je Aktie zurückgekauft. Wir akzeptieren diese Begründung im vorliegenden Einzelfall, erwarten von der Gesellschaft jedoch eine formale Klarstellung ihrer Dividendenpolitik, da eine konsistente Anwendung der kommunizierten CFPS-Schwelle das Vertrauen in die Kapitalrückführungspolitik stärken würde.


zu TOP 3
Wir empfehlen die Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2025 alle wesentlichen Zielsetzungen erreicht oder übertroffen: Das EBITDA-Ziel von EUR 51 Mio. wurde deutlich überschritten, das Anlagenportfolio wuchs von 468 auf 504 MWp, und die komplexe Situation rund um die Solaranlage Reuden-Süd wurde erfolgreich gelöst. Gravierende Mängel in der Unternehmensführung, ESG-Verfehlungen oder Fehler in der Informationspolitik sind nicht erkennbar.


zu TOP 4
Wir empfehlen die Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Das Gremium hielt im Berichtsjahr sieben Präsenzsitzungen und zwei Videokonferenzen ab, dabei waren alle Mitglieder vollständig präsent. Der Aufsichtsrat begleitete aktiv die Aktienrückkaufprogramme, die Investition Reuden-Süd sowie die Verabschiedung der „Roadmap Towards 2030". Interessenkonflikte, die hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.


zu TOP 5
Wir stimmen der Bestellung der Nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf zu. Gegen die Nexia GmbH sind keine konkreten Verfehlungen, ein Missverhältnis von Prüfungs- zu Beratungshonoraren oder eine bedenkliche Amtsdauer bekannt. 


zu TOP 6
Wir stimmen dem Vergütungsbericht zu. Der Bericht wurde gemäß § 162 AktG erstellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Das Vergütungssystem hat pay-for-performance-konform gegriffen: Der STI für Herrn Cornelis wurde mit lediglich 55 Prozent Zielerreichung festgesetzt, die LTI-Tranchen 2024–2026 und 2025–2027 wurden mit 0 Prozent bewertet. Die Gesamtvergütung aller drei Vorstandsmitglieder liegt mit TEUR 346, TEUR 302 und TEUR 177 deutlich unterhalb der Maximalvergütung von EUR 500.000 je Mitglied.


zu TOP 7
Wir stimmen der Ermächtigung zu. Der Rückkauf ist auf 10 Prozent des Grundkapitals begrenzt und auf fünf Jahre befristet, jede Ausübung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Ermächtigung steht im Einklang mit der kommunizierten Kapitalstrategie der „Roadmap Towards 2030", in der Aktienrückkäufe unterhalb des Buchwertes als wertsteigernde Maßnahme für die Aktionäre vorgesehen sind. 


zu TOP 8
Wir empfehlen die Zustimmung. Die bisherigen Rückkaufprogramme der Gesellschaft wurden über die Börse und ein öffentliches Erwerbsangebot abgewickelt. Der Einsatz von Eigenkapitalderivaten ist für den vorliegenden Konzerntyp ungewöhnlich und wird von der DSW auch grundsätzlich kritisch bewertet. Die Gesellschaft hat von vergleichbaren früheren Ermächtigungen bisher wohl keinen Gebrauch gemacht.
Die Ergänzung des Rückkaufinstrumentariums durch Put-Optionen, Call-Optionen und Terminkäufe ist auf 5 Prozent des Grundkapitals begrenzt und wird als gesonderter Beschluss vorgelegt, was den DSW-Anforderungen entspricht. Die Derivate-Laufzeit ist auf 18 Monate begrenzt, der Ausübungspreis darf den Börsenkurs um maximal 10 Prozent über- oder unterschreiten.


zu TOP 9a
Wir stimmen dem Vergütungssystem zu. Es sieht ausschließlich eine Festvergütung vor, was der DSW-Präferenz für eine von Erfolgskennzahlen unabhängige Aufsichtsratsvergütung entspricht. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorhanden.

zu TOP 9b
Wir stimmen der konkreten Vergütung zu. Die Jahresvergütung beträgt EUR 13.000 für ordentliche Mitglieder, der Vorsitzendzuschlag EUR 10.000, der Zuschlag für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 5.000 und für den Prüfungsausschussvorsitzenden EUR 7.000; hinzu kommt ein Sitzungsgeld von EUR 375 je Sitzung. Diese Beträge sind für eine Gesellschaft der Größe von 7C Solarparken angemessen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


7C_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von 7C Solarparken AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 30.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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