Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Dividende entspricht der kommunizierten Ausschütungspolitk der Gesellschaf. Zwar ist zu berücksichtgen, dass der Bilanzgewinn im HGB-Einzelabschluss maßgeblich aus Gewinnvorträgen gespeist wird und die AG im Geschäfsjahr 2025 handelsrechtlich keinen Jahresüberschuss erzielt hat. Auf Konzernebene wurde jedoch ein positves Ergebnis erzielt, sodass die Dividende von EUR 1,00 je Akte im Ergebnis vertretbar erscheint.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes bestehen keine konkreten Bedenken.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine konkreten Bedenken.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht für das zurückliegende Geschäfsjahr 2025 stellt die Vergütungsstruktur anschaulich dar. Gegen diesen Bericht bestehen keine konkreten Bedenken.
Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das neue Vergütungssystem enthält zwar sachgerechte Elemente, insbesondere die Umstellung des LTI auf den NAV je Akte sowie auf das EBITA Fondsberatung. Allerdings bleibt die mehrjährige variable Vergütung bei einer dreijährigen Referenzperiode. Die DSW erwartet grundsätzlich vier Jahre. Zudem wird mit dem Fundraising-Bonus eine zusätzliche kurzfristige bzw. ereignisbezogene Vergütungskomponente eingeführt. Dadurch verschiebt sich die Vergütungsstruktur stärker in Richtung kurzfristger Anreize, obwohl die DSW grundsätzlich eine langfristge und nachhaltge Ausrichtung der Vorstandsvergütung erwartet.
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Dustn Artz für das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes qualifziert. Seine Beziehung zur Rossmann Beteiligungs GmbH als wesentlich beteiligter Aktonärin ist offengelegt. Angesichts der Beteiligungshöhe erscheint es grundsätzlich angemessen, dass auch die Perspektve eines langfristg orienterten Großaktionärs im Aufsichtsrat vertreten ist. Es bestehen keine Bedenken bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit.
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Stefen Schmidt für das Amt eines Aufsichtsratsmitgliedes qualifziert. Gleichwohl bestehen Bedenken hinsichtlich seiner zeitlichen Verfügbarkeit. Neben seiner Tätgkeit als CFO der GETEC Energie Holding GmbH hält Herr Schmidt mehrere weitere Beiratsmandate. Aus den Unterlagen geht nicht hinreichend hervor, wie der Aufsichtsrat die Gesamtbelastung konkret geprüf und bewertet hat. Da die DSW bei Aufsichtsratswahlen die zeitliche Verfügbarkeit und eine mögliche Mandatshäufung ausdrücklich berücksichtgt, wird die Wahl abgelehnt
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Grundsätzlich sieht die DSW-Aktenrückkäufe der Gesellschaf kritsch, dennoch wird dieser Beschlussvorschlag mitgetragen, da ein etwaiger Rückkauf unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt und Akten nicht zu mehr als 10% über dem Börsenkurs erworben werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Deutsche Beteiligungs AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 20.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Deutsche Beteiligungs AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 22.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.