Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der HelloFresh SE für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft weist einen Bilanzgewinn von 115 Mio. Euro aus und verfügt ausweislich des Q1-2026-Berichts über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 245 Mio. Euro. Angesichts dieser Liquiditätssituation wäre eine Ausschüttung an die Aktionäre grundsätzlich möglich und geboten – zumal der vollständige Gewinnvortrag in Kombination mit fortgesetzten Aktienrückkäufen eine Kapitalallokation darstellt, die wir als nicht aktionärsgerecht erachten.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die nicht abreißende Serie von Gewinnwarnungen und Prognoserevisionen wirft grundlegende Fragen zur strategischen Kompetenz des Vorstands im Hinblick auf eine nachhaltige Trendumkehr des schrumpfenden Geschäftsmodells auf. Darüber hinaus wurde die Governance-Affäre im Zusammenhang mit dem Grizzly Research Report weder transparent noch proaktiv aufgeklärt. Besonders kritisch bewerten wir eine Aktionärskommunikation, die anhaltende Umsatzrückgänge rhetorisch in eine positive Narrative umzudeuten sucht. Als Beleg sei exemplarisch aus dem Q1-2026-Bericht zitiert: „In der Produktkategorie Kochboxen verlangsamte sich der währungsbereinigte Umsatzrückgang zum fünften Mal in Folge und erreichte –8,5%, womit die Erholungsdynamik des Jahres 2025 fortgeführt wird (Q1 2025: –14,5% währungsbereinigt gegenüber dem Vorjahr)." Ein Umsatzrückgang von –8,5% als Erholungsdynamik zu bezeichnen, halten wir für irreführend
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es ist nicht erkennbar, in welcher Weise der Aufsichtsrat auf den anhaltenden Abwärtstrend des Geschäfts sowie auf die wiederholten Prognoseverfehlung des Vorstands reagiert hat. Zudem war das Agieren des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Governance-Affäre rund um den Grizzly Research Report wenig vertrauenserweckend und lässt eine gebotene eigenständige, kritische Kontrollfunktion vermissen.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2026 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2026 und 2027 und des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht ist ausreichend detailliert und formal nicht zu beanstanden. Unabhängig davon halten wir unsere in vergangenen Hauptversammlungen vorgetragene grundsätzliche Kritik am Vergütungssystem selbst aufrecht.
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Angesichts des drastisch gesunkenen Börsenwerts der Gesellschaft wäre eine symbolische Anpassung der Aufsichtsratsvergütung nach unten eine erwartbare und angemessene Geste der Solidarität mit den Aktionären gewesen. Gleichwohl entspricht die Festvergütungsstruktur – Vorsitzender 162.500 EUR, ordentliche Mitglieder 65.000 EUR – den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex; das Vergütungsniveau ist für einen SDAX-Konzern insgesamt noch als angemessen zu erachten.
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026/I unter Ausschluss bzw. mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Angesichts der in den vergangenen Jahren nachweislich wenig erfolgreichen Kapitalallokation des Managements – dies gilt insbesondere für die seit 2022 durchgeführten Aktienrückkäufe – besteht unsererseits keine Bereitschaft, Vorratsbeschlüsse mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mitzutragen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2024/I und des bestehenden Bedingten Kapitals 2018/II, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026/I sowie über die entsprechende Änderung des § 4 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Angesichts der in den vergangenen Jahren nachweislich wenig erfolgreichen Kapitalallokation des Managements – dies gilt insbesondere für die seit 2022 durchgeführten Aktienrückkäufe – besteht unsererseits keine Bereitschaft, Vorratsbeschlüsse mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mitzutragen.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung, unter Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die seit 2022 durchgeführten Aktienrückkaufprogramme haben in erheblichem Umfang Aktionärsvermögen vernichtet. Es wurde wiederholt in einen permanent fallenden Markt hineingekauft. Zuletzt wurden im Zeitraum vom 2. Januar 2025 bis zum 11. März 2026 insgesamt 20.282.554 Aktien für 152 Mio. Euro erworben, was einem Durchschnittspreis von 7,49 Euro je Aktie entspricht – bei einem aktuellen Börsenkurs von rund 4,30 Euro. Vor dem Hintergrund dieser negativen Erfolgsbilanz und mangels erkennbarer Methodik bei der Bewertung des inneren Werts der eigenen Aktie sind wir nicht bereit, dem Vorstand eine weitere Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu erteilen.
Beschlussfassung über die Aufnahme einer Gerichtsstandsklausel in § 22 der Satzung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Einführung einer ausschließlichen Gerichtsstandsklausel am Sitz der Gesellschaft für sämtliche Aktionärsstreitigkeiten einschließlich solcher im Zusammenhang mit öffentlichen Kapitalmarktinformationen ist aus Anlegerschützerperspektive abzulehnen. Eine solche Regelung kann die Rechtsverfolgung für ausländische Anleger strukturell erschweren und schränkt die Flexibilität der Aktionäre bei der Wahl des zuständigen Gerichts in unzumutbarer Weise ein.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von HelloFresh SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 20.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 03.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.