Ergänzungsverlangen der Elbstein AG
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Den Punkten 1 bis 3 des Ergänzungsverlangens der Elbstein AG kann aus Sicht der DSW zugestimmt werden. Die vorgeschlagene Restrukturierung erfolgt nicht unter Bezugsrechtsausschluss und führt daher nicht zu einer unangemessenen Verwässerung der Altaktionäre.
Ergänzungsverlangen der Elbstein AG
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
zu 5.
Aufgrund der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, der umfangreichen Restrukturierungsmaßnahmen sowie der erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der nachhaltigen finanziellen Stabilisierung und Fortführungsfähigkeit des Unternehmens enthält sich die DSW hinsichtlich der Entlastung des Vorstands. Zudem kam es wiederholt zu Verzögerungen bei der Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Restrukturierung.
zu 6.
Aufgrund der anhaltend schwierigen Unternehmenssituation sowie mit Blick auf die Überwachungs- und Kontrollverantwortung des Gremiums im Zusammenhang mit der finanziellen Restrukturierung, den verzögerten Veröffentlichungen der Finanzberichte und den erheblichen Herausforderungen für die Gesellschaft enthält sich die DSW hinsichtlich Entlastung des Aufsichtsrats.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 03.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.