Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die Friedrich Vorwerk Group SE und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. ii) SE-VO i.V.m. §§ 289a, 315a HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Dividende i.H.v. 1,10 €/Aktie führt zu einer Ausschüttung von 22,0 Mio. € bei einem IFRS-Konzernergebnis von 86,5 Mio. € und damit zu einer Ausschüttungsquote von nur ca. 25 %. Die DSW erwartet grundsätzlich eine gewinnorientierte Ausschüttung von 50 % des Konzernergebnisses. Die Verwaltung verweist zwar auf den Charakter als Wachstumsunternehmen, operative Investitionsmöglichkeiten, Ausschreibungserfordernisse und Sicherheits-/Liquiditätspuffer. Angesichts liquider Mittel von 266,0 Mio. €, eines Net-Cash-Bestands von 261,9 Mio. € und einer weiterhin nicht klar quantifizierten Dividendenpolitik überzeugt die deutliche Unterschreitung des DSW - Regelmaßstabs jedoch weiterhin nicht.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Das Geschäftsjahr 2025 war operativ sehr erfolgreich. Belastbare Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen, wesentliche IKS-/Risikomanagement-/Compliance-Mängel oder kritische Prüferfeststellungen liegen nach den ausgewerteten Unterlagen nicht vor.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Friedrich Vorwerk Group SE für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr mit Geschäftsentwicklung, Großprojekten, Budget, Compliance, Risikomanagement und Abschlussprüfung befasst. Die Kritik am Vergütungssystem des Vorstands wird gesondert unter TOP 8 berücksichtigt.
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2025
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Der Vergütungsbericht ist abzulehnen. Zwar werden die gewährten und geschuldeten Vergütungen tabellarisch ausgewiesen. Die variable Vergütung des Finanzvorstands Tim Hameister wird jedoch nicht hinreichend nachvollziehbar erläutert. Der Bericht nennt lediglich die EBT-Marge als Bemessungsgrundlage und verweist auf definierte Schwellenwerte sowie individuell vereinbarte Bonusbeträge, ohne diese anzugeben. Konkrete Schwellenwerte, Zielwerte, Maximalwerte, Zielerreichungsgrade und die Berechnungslogik der variablen Vergütung werden mithin nicht offengelegt. Damit ist für Aktionäre nicht nachvollziehbar, weshalb im Geschäftsjahr 2025 eine einjährige variable Vergütung von 400 T€ gewährt wurde. Dies genügt den Transparenzanforderungen der DSW an Vergütungsberichte nicht.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Das Vergütungssystem entspricht weiterhin nicht den Anforderungen der DSW an eine langfristige und nachhaltige Vorstandsvergütung. Zwar besteht bei dem Vorstandsvorsitzenden Torben Kleinfeldt aufgrund seiner erheblichen Aktienbeteiligung ein substantieller Gleichlauf mit den Aktionärsinteressen. Dies ersetzt jedoch kein insgesamt ausgewogenes und DSW-konformes Vergütungssystem für den Gesamtvorstand. Insbesondere fehlt es an einer langfristigen variablen Vergütung sowie an Malus-/Clawback-Regelungen.
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Erhöhung der festen Aufsichtsratsvergütung von 22.500 € auf 40.000 € beziehungsweise für den Vorsitz von 25.000 € auf 45.000 € ist angesichts des deutlichen Unternehmenswachstums vertretbar. Positiv ist die reine Festvergütung ohne variable Komponenten. Die Erhöhung erscheint nicht unangemessen hoch.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Friedrich Vorwerk Group SE werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 19.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Friedrich Vorwerk Group SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 22.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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