Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Anpassung eines bestehenden Unternehmensvertrags
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zwischen der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Volkswagen Financial Services Europe AG (derzeit noch firmierend als Volkswagen Group Mobility GmbH)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft (virtuelle Hauptversammlung)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW goutiert, dass die Gesellschaft das gesetzlich grundsätzlich mögliche „Vorfeld“ der Hauptversammlung für die Fragestellung im Jahr 2023 nicht nutzt und den Ablauf der virtuellen Hauptversammlung auch ansonsten sehr nah an einer klassischen Präsenzveranstaltung orientiert. Dennoch stimmen wir gegen die Ermächtigung, da uns die Kriterien für die Entscheidung pro virtueller HV und deren Ausgestaltung weiterhin zu unkonkret und vor allem zu unverbindlich sind. Die DSW möchte eine klare Zusicherung der Gesellschaft dazu, dass in der virtuellen HV keine Beschlussgegenstände zur Abstimmung gestellt werden, die signifikant in Aktionärsrechte eingreifen (keine Strukturmaßnahmen, gravierende Satzungsänderungen, kein BGAV, kein Squeeze Out, Delisting, o.ä.). Solange eine solche Zusicherung nicht von der Verwaltung dargelegt wird, stimmen wir als DSW gegen TOP.
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft (Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Bild- und Tonübertragung)
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Erneuerung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des angepassten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung und des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und Zwischenlageberichte
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es geht uns hier nicht um die Personen, die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Zudem ist die Entscheidung der Wirtschaftsprüferaufsicht APAS zu berücksichtigen, die bei EY Verletzungen von Berufspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse festgestellt und u.a. mit einem zweijährigen Berufsverbot für Neumandate sanktioniert hat. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 11.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 11.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.