Hauptversammlung Aumann AG

  • 10:00 Uhr
  • Bielefeld
  • Sonstige
TOP 2 - 7

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2:
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,11 je Aktie und den Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung vorsieht, folgen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird die DSW die Kapitalallokationspolitik der Gesellschaft, insbesondere das Verhältnis von Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufen, Liquiditätsvorhaltung und angekündigtem anorganischem Wachstum, hinterfragen.


zu TOP 3:
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 4:
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 5:
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zustimmen.


zu TOP 6:
Die DSW wird der Wahl der Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, auch zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zustimmen.


zu TOP 7:
Die DSW wird der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zustimmen.

TOP 8 und 9

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 8:
Die DSW plant, gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu stimmen. Aus Sicht der DSW ist die Vergütungsstruktur weiterhin nicht ausreichend auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Das Vorstandsvergütungssystem enthält insbesondere keine Angaben zu den relativen Anteilen der Vergütungsbestandteile an der Ziel-Gesamtvergütung und keine hinreichenden Regelungen zu Leistungen bei Vertragsbeendigung, insbesondere zur Höhe etwaiger Abfindungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit, sowie keine echten Malus- und Clawback-Regelungen. Darüber hinaus ist der Long-Term Incentive aus Sicht der DSW nicht ausreichend langfristig ausgestaltet, da er einen Bemessungszeitraum von lediglich einem Jahr aufweist. Schließlich enthalten die variablen Vergütungskomponenten keine verbindlich festgelegten ESG-Ziele, sondern lediglich die Möglichkeit des Aufsichtsrats, ergänzende variable Zielvergütungsbestandteile für nichtfinanzielle Leistungskriterien und außerordentliche Unternehmensentwicklungen sowie sonstige einmalige oder anlassbezogene Vergütungsbestandteile festzulegen. Die damit eröffnete Möglichkeit der Gewährung von Sonderboni lehnt die DSW grundsätzlich ab.


zu TOP 9:
Die DSW plant, gegen die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien zu stimmen, da diese im Falle eines Erwerbs von Aktien außerhalb der Börse einen Kaufpreis von bis zu 20% über dem maßgeblichen Börsenwert ermöglicht.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


aag_TO26.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Aumann AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 20.08.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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