Hauptversammlung Symrise AG

  • 10:00 Uhr
  • Holzminden
  • DAX®
TOP 1

VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES UND DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES SOWIE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE SYMRISE AG UND DEN SYMRISE KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS ZUM GESCHÄFTSJAHR 2022

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 36 % des Bilanzgewinns. Damit liegt der Dividendenvorschlag im Rahmen der Kriterien der DSW für Wachstumsunternehmen und im Rahmen der Dividendenstrategie der Symrise AG.

TOP 3

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die wesentlichen Geschäftskennzahlen konnten erneut verbessert werden. Insbesondere stiegen der Umsatz und der Ertrag. Es sind zudem keine Verfehlungen erkennbar.

TOP 4

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut ausgewählt und ausweislich des Geschäftsberichts auch gut überwacht.

TOP 5

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BESTELLUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 SOWIE DES PRÜFERS FÜR EINE ETWAIGE PRÜFERISCHE DURCHSICHT DES HALBJAHRESFINANZBERICHTS FÜR DAS ERSTE HALBJAHR DES GESCHÄFTSJAHRES 2023 ODER SONSTIGER UNTERJÄHRIGER FINANZINFORMATIONEN

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es geht uns hier nicht um die Personen, die prüfen. Diese mögen andere als bei Wirecard sein. Der Wambach-Bericht zeigt aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Zudem ist die Entscheidung der Wirtschaftsprüferaufsicht APAS zu berücksichtigen, die bei EY Verletzungen von Berufspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse festgestellt und u.a. mit einem zweijährigen Berufsverbot für Neumandate sanktioniert hat. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.

TOP 6

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILLIGUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht ist hinreichend transparent und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

TOP 7

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE WAHL ZUM AUFSICHTSRAT

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen eine Wahl von Herrn Jan Zijderveld sprechen müsste. Er ist zudem fachlich hervorragend geeignet.

TOP 8

BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS UND ENTSPRECHENDE NEUFASSUNG VON § 14 DER SATZUNG SOWIE BILLIGUNG DES INSOWEIT ANGEPASSTEN VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DEN AUFSICHTSRAT

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Das Unternehmen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Angesichts dieses Wachstums und des positiven Ausblicks kann der neuen AR-Vergütung zugestimmt werden, wenngleich diese nicht gerade niedrig angesetzt ist.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


230329-Symrise-TO.pdf
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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Symrise AG werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 27.04.2023
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 10.05.2023
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

HV2023-Abstimmungsergebnisse.pdf
Download PDF (154 KB)

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