Hauptversammlung The Payment Group (SGT German Private Equity)

  • 11:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP 1 - 4 und 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 1.
Abweichend vom vorherrschenden Regelfall des §§ 171, 172 HGB wird der Jahresabschluss der The Payments Group Holding GmbH &Co. KGaA (nachfolgend kurz „PGH“ bzw. „KGaA“) gemäß § 26.2 der Satzung durch die Hauptversammlung festgestellt und bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin (The Payments Group Management GmbH). Die vorgelegten Berichte (Jahresabschluss, Geschäftsbericht) sind danach zu beurteilen, ob sie ein zutreffendes Bild von der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage liefern. Dies ist der Fall. 
 
zu 2.
Die Verwaltung schlägt vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin (The Payments Group Management GmbH) (§§ 278 Abs. 1, 283 AktG) für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Die DSW stimmt zu.


zu 3.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Die DSW stimmt zu.


zu 4.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wedding & Cie. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen. Gegenüber den Vorjahren wird damit eine Rotation des Wirtschaftsprüfers stattfinden. Dies erscheint sinnvoll und dem wird zugestimmt.


zu 6.
Gemäß § 17.1 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung für jedes volle Geschäftsjahr, in dem sie dem Aufsichtsrat angehören. In abweichenden Fällen (z. B. Rumpfjahr) wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.


Die Verwaltung schlägt vor: Ab dem 1. September 2025 erhalten jedes einfache Mitglied des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von EUR 15 p.a., der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von EUR 25 p.a. und der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von EUR 45 p.a. Hiergegen bestehen keine Bedenken.



TOP 5

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gesetzes- und satzungsgemäß aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind (§§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG; § 13.1 der Satzung). Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Borer hat sein Amt im August 2024 niedergelegt. Ein Nachfolger ist bisher nicht nachgerückt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Stefan Menz, Frankfurt am Main, Geschäftsführer MENZ et Cie. GmbH, M&A-, Nachfolge- und Corporate Finance-Beratung, für den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung für über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 (Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2028) beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag wird zunächst abgelehnt, da die Gesellschaft keinen aussagekräftigen Lebenslauf zur Verfügung gestellt. Es handelt sich vielmehr um ein wenig aussagekräftiges Kurzprofil ohne Jahreszahlen, Arbeitgeber und/oder besuchte Hochschulen. Sollte der Kandidat sich persönlich vorstellen und über seine persönliche und fachliche Eignung sowie die zeitliche Verfügbarkeit näher Aufschluss geben können, kann dem Wahlvorschlag zugestimmt werden. 

TOP 7

Empfehlende Beschlussfassung über die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT-Gruppe (Konsultativbeschluss)

DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.

Hintergrund des Beschlussvorschlags sind Rechtsstreitigkeiten zwischen der PGH und verschiedenen Aktionären und Geschäftspartnern, etwa der früheren Mehrheitsaktionärin und heutigen Kleinaktionärin SGT Capital LLC, Kaimaninseln, und ihren Tochtergesellschaften (zusammen bezeichnet als „SGT-Gruppe“), gegen die bereits im Vorberichtsjahr eine Darlehensforderung in Höhe von 4,976 Mio. EUR bestanden haben soll (Geschäftsbericht SGT German Private Equity 2023, Seite 57, 70). Die Forderung soll von der TGS24 Capital Pte. Ltd („TGS24“) an die Muttergesellschaft PGH abgetreten worden sein. 


Die PGH ist von einer Aktionärin („SGT Beteiligungsberatung GmbH“ bzw. „SGTBB“), die wiederum nicht zur ehemaligen Mehrheitsaktionärin SGT Capital LLC, Kaimaninseln, gehört, aufgefordert worden, Schadensersatzansprüche gegen die „SGT Capital LLC“ geltend zu machen, was von der PGH unter Hinweis auf juristische Unwägbarkeiten zurückgewiesen worden ist. Man behalte sich die Entscheidung zur Geltendmachung von Ansprüchen vielmehr für jeden konkreten Einzelfall vor.


Dennoch schlägt die Unternehmensverwaltung vor, die Aktionäre der PGH im Wege eines Konsultativbeschlusses über die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT-Gruppe abstimmen zu lassen (Konsultativbeschluss).


Vor dem Hintergrund der unklaren Rechtslage, interner Zerwürfnisse, Abgängen von ehemaligen Führungskräften (2024: Carsten Geyer; Joseph Pacini, Managing Partner der ehemaligen Mehrheitsaktionärin SGT Capital LLG) und der sehr intransparenten Berichterstattung der Gesellschaft im Vorfeld der letzten HV (vgl. Geschäftsbericht 2023 und die angekündigte Neuausrichtung des Unternehmens auf „Artificial Intelligence“ nebst vorgeschlagener Umfirmierung in „AI Group“ – beides dann wenige Tage vor der virtuellen HV vom 14.08.2024 verworfen und stattdessen Erwerb von drei Zahlungsdienstleistern im August 2024 und Umfirmierung in „The Payments Group“) kann die DSW nicht beurteilen, ob die Ansprüche gegen die SGT Capital LLC tatsächlich bestehen und durchsetzbar sind oder ob es sich um unberechtigte, wechselseitige Forderungen handelt, die das Resultat gruppeninterner Zerwürfnisse sind. Es gehört zu den Geschäftsführungsaufgaben und den gesetzlichen Sorgfaltspflichten von Aufsichtsrat und Vorstand, zu prüfen (ggf. mithilfe von Rechtsberatern), ob gegen Aktionäre, Geschäftspartner oder sonstige Schuldner offene Forderungen bestehen und durchsetzbar sind. Eines Konsultativbeschlusses bedarf es nicht. Die DSW wird sich der Stimme enthalten.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


ThPG_TO25.pdf
Download PDF (327 KB)

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von The Payment Group (SGT German Private Equity) werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 28.08.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht

The Payment Group (SGT German Private Equity)
Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.