Hauptversammlung DF Deutsche Forfait AG

  • 10:00 Uhr
  • Köln
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 7 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu TOP 2:
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen. Im Rahmen der Hauptversammlung wird erneut die Dividendenpolitik hinterfragt werden.


zu TOP 3:
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 4:
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


zu TOP 5:
Die DSW wird der Bestellung der KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer unterjähriger Finanzinformationen bis einschließlich des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2026 zustimmen.


zu TOP 6:
Die DSW wird der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zustimmen.

zu TOP 9:
Die DSW wird der Bestätigung der unveränderten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zustimmen.


zu TOP 10:
Die DSW wird dem Gewinnabführungsvertrag mit der 100%igen Tochtergesellschaft zustimmen.


zu TOP 11:
Die DSW wird dem Gewinnabführungsvertrag mit der 100%igen Tochtergesellschaft zustimmen.

TOP 7 und 8

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

zu TOP 7:
Die DSW beabsichtigt, gegen die Wiederwahl von Herrn Dr. Ludolf von Wartenberg in den Aufsichtsrat zu stimmen. Nach Auffassung der DSW ist die Erklärung zur Unabhängigkeit des zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten vor dem Hintergrund seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sowie der bestehenden familiären Beziehung zu einem Vorstandsmitglied wenig überzeugend. In diesem Zusammenhang ist aus Sicht der DSW auch zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss gebildet hat bzw. der Aufsichtsrat gemäß § 107 (4) S. 2 AktG auch der Prüfungsausschuss ist.


zu TOP 8:
Die DSW beabsichtigt, gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu stimmen. Die Vergütungsstruktur ist nicht auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da die variable Vergütung ausschließlich kurzfristig ausgestaltet ist.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


df_TO25.pdf
Download PDF (330 KB)

Zurück zur Übersicht

DF Deutsche Forfait AG
Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.