Hauptversammlung InVision AG

  • 10:00 Uhr
  • Düsseldorf
  • Sonstige
TOP 2 - 5

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der InVision Aktiengesellschaft auf die Acme 42 GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out)

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Es handelt sich um einen schweren Eingriff in Aktionärsrechte. Die Angemessenheit der Barabfindung basiert auf Übertragungsbericht/Gutachten und Prüferbestätigung, deren Bewertungsannahmen wir hier nicht prüfen können – aus Anlegerschutzsicht ist daher kritisch und ablehnend zu votieren.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Invision_TO25.pdf
Download PDF (107 KB)

Zurück zur Übersicht

InVision AG
Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.