Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der InVision Aktiengesellschaft auf die Acme 42 GmbH, Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out)
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Es handelt sich um einen schweren Eingriff in Aktionärsrechte. Die Angemessenheit der Barabfindung basiert auf Übertragungsbericht/Gutachten und Prüferbestätigung, deren Bewertungsannahmen wir hier nicht prüfen können – aus Anlegerschutzsicht ist daher kritisch und ablehnend zu votieren.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.