Hauptversammlung Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG)

  • 10:00 Uhr
  • Hamburg
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 6

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 6

Kapitalmaßnahme

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Das in § 4 der Satzung enthaltene Genehmigte Kapital besteht zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung noch in Höhe von EUR 3.400.000,00. Der auf die Ermächtigung des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses entfallende Betrag ist auf 1.707.963,00 abgeschmolzen. Dies ist für sich genommen kein ausreichend tragfähiger Grund, auch wenn mit diesem TOP nur die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft erhalten bzw. erweitert werden sollen. Daneben sind die für die DSW maßgeblichen Grenzwerte nicht eingehalten.
Eine schleichende, aber stetige Verwässerung ist zu befürchten.
Die DSW stimmt einem vereinfachten Bezugsrechtsausschluss von mehr als 10% des Grundkapitals trotz der gesetzlich geschaffenen Möglichkeit in § 203 Abs. 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nicht zu.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


LQAG_HV2025_TO.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Laiqon AG (vorm. Lloyd Fonds AG) werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 13.08.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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