Hauptversammlung DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

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Die DSW-Empfehlung lautet JA.

2 a.  -  c.  Vor einer möglichen Entlastung sind die Untersuchungen betreffend das ehemalige Vorstandsmitglied Prof. Dr. Alexander Goepfert für das Geschäftsjahr 2024 vollumfänglich abzuschließen, deshalb ist die Vertagung geboten.


2 d.   Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


3.   Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.


4.    Gegen den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Frankfurt am Main, bestehen keine Bedenken. Der Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, steht erstmals in der kommenden, am 14.05.2025 stattfindenden Hauptversammlung zur Wahl, sodass eine zu lange Amtsdauer nicht gegeben ist.


5.    Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist klar und verständlich. Insbesondere sind die Struktur der Vergütungshöhe und die Vergütungshöhe nachvollziehbar und die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in tabellarischer Form vergleichend zu den vorherigen Geschäftsjahren dargestellt.


6.    Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausweislich § 16 der Satzung für jedes volle Geschäftsjahr eine feste, binnen eines Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung. Der Vorsitzende erhält den dreifachen, der oder die Stellvertreter den doppelten Betrag eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben oder das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden innehatten, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner die Erstattung ihrer Auslagen. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet damit lediglich fixe Vergütungsanteile; das Vergütungssystem beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. Darüber hinaus ist es auch in der Höhe im Vergleich der Peer Group angemessen bzw. nicht überhöht.


7.    Die neue Ermächtigung ersetzt eine alte, demnächst auslaufende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Die neue Ermächtigung hält die gesetzlichen Vorgaben und Grenzen ein. Jedoch werden wir diesen Punkt auch zukünftig kritisch beobachten.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Demire_TO2025.pdf
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Beschlüsse Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Demire_Ergebnis2025.pdf
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