Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Die DSW begrüßt den Vorschlag, die Dividende von € 0,95 auf € 1,48 für jede Stammaktie und von € 0,97 auf € 1,50 für jede Vorzugsaktie deutlich zu erhöhen. In Anbetracht der weiter steigenden Eigenkapitalquote wäre in den kommenden Jahren eine weitere Steigerung der Ausschüttungsquote wünschenswert.
zu TOP 3
Die DSW empfiehlt, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
zu TOP 4
Auch der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
zu TOP 5
Die DSW wird die Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025 unterstützen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 6
Die an das EBT geknüpfte kurzfristige variable Vergütung des Vorstands beträgt zwischen 60,8 % und 66,5 % der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, während die langfristige variable Vergütung lediglich zwischen 6,8 % und 34 % beträgt. Das Vergütungssystem sollte überdacht werden, da es zu großen Anreiz für eine kurzfristige Gewinnoptimierung bietet.
zu TOP 7
Die Maximalvergütung wird zum Teil als zu hoch angesehen. Das Vergütungssystem enthält keine Malus- und Clawback-Regelungen.
zu TOP 8
Die Aufsichtsratsvergütung ist zum Teil an die Höhe der ausgeschütteten Dividende geknüpft. Dies wird von der DSW abgelehnt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 07.07.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.