Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2
Die DSW begrüßt den Vorschlag, die Dividende von € 0,95 auf € 1,48 für jede Stammaktie und von € 0,97 auf € 1,50 für jede Vorzugsaktie deutlich zu erhöhen. In Anbetracht der weiter steigenden Eigenkapitalquote wäre in den kommenden Jahren eine weitere Steigerung der Ausschüttungsquote wünschenswert.
zu TOP 3
Die DSW empfiehlt, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
zu TOP 4
Auch der Aufsichtsrat wird von der DSW entlastet.
zu TOP 5
Die DSW wird die Wahl der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung für das Geschäftsjahr 2025 unterstützen.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 6
Die an das EBT geknüpfte kurzfristige variable Vergütung des Vorstands beträgt zwischen 60,8 % und 66,5 % der Gesamtvergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, während die langfristige variable Vergütung lediglich zwischen 6,8 % und 34 % beträgt. Das Vergütungssystem sollte überdacht werden, da es zu großen Anreiz für eine kurzfristige Gewinnoptimierung bietet.
zu TOP 7
Die Maximalvergütung wird zum Teil als zu hoch angesehen. Das Vergütungssystem enthält keine Malus- und Clawback-Regelungen.
zu TOP 8
Die Aufsichtsratsvergütung ist zum Teil an die Höhe der ausgeschütteten Dividende geknüpft. Dies wird von der DSW abgelehnt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Einhell Germany AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 06.07.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.