Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu Top 4
Es wurden keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt, wenn solche vorliegen, müsste die HV informiert werden und über die Entlastung abstimmen, eine weitere Verschiebung ist nicht sinnvolll
zu Top 7
Ein Verlust der Hälfte d. Grundkapitals, deutlich negatives Ergebnis 2024, negatives Q-1-Ergebnis, die Erhöhung der Vergütung ist in dieser Situation und in diesem Umfang – 2024 nur insgesamt 56 TEUR für alle AR-Mitglieder - unangemessen
zu Top 10
Der Bezugsrechtsausschluss ist bis zu 20% bei Barkapitalerhöhungen, das ist hier unangemessen
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 11.07.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: TCAG17
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.