Hauptversammlung Coreo AG

  • 10:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle, außer TOP 5.2

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Der Entlastung des Vorstands wird zugestimmt. Die Coreo AG, wie die Bau- und Immobilienbranche insgesamt, befindet sich schon länger in einer schwierigen Lage. Der Alleinvorstand und CEO, Herr Jürgen Faè, hat sein Amt 2023 angetreten. In seiner Amtszeit konnte die Entwicklung zumindest abgemildert und der Bilanzverlust von rund 36 Mio. € (2023) auf 22 Mio. € (2024) reduziert werden. Die gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Prognose der Gesellschaft lautet für 2025 auf Stagnation, für 2026 aber tendenziell auf Wachstum (Geschäftsbericht, S. 53). Es bleibt abzuwarten, ob die Coreo AG von einem positiven Trend profitiert und sich weiter wirtschaftlich erholt.   


zu 3.
Der Entlastung des Aufsichtsrats wird ebenfalls zugestimmt. Insoweit wird auf die Begründung zu TOP 2 Bezug genommen. Es gibt aktuell keine Hinweise auf Versäumnisse bei der Kontrolle und Überwachung des Unternehmens.


zu 4.
Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 wird die  Votum AG, Wirtschaftsprüfungs-/ Steuerberatungsgesellschaft, Kettenhofweg 92, 60325 Frankfurt am Main  vorgeschlagen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.


zu 6. 
Unter TOP 6 soll über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Coreo AG (Muttergesellschaft) und der Dritte Coreo Immobilien VVG mbH (100 %-ige Tochtergesellschaft) abgestimmt werden. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Diese üblichen Verträge reduzieren den Verwaltungsaufwand, straffen die Konzernstruktur und erleichtern das gruppenweite Liquiditätsmanagement.



TOP 5.2

AR Wahl

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Da auf der Internetseite keine aussagekräftigen Lebensläufe abrufbar sind, kann die DSW die fachliche und persönliche Eignung sowie zeitliche Verfügbarkeit der Kandidaten nur eingeschränkt beurteilen. Laut Internetseite übt Herr Schütze aktuell neben dem Mandat bei der Coreo AG drei weitere Aufsichtsratsmandate aus (cyan AG, MagForce AG, Fashionette AG). Das ist noch angemessen. Sofern der zweite Wahlvorschlag, Herr Rodriguez, sich auf der Hauptversammlung vorstellt und offenlegt, welcher beruflichen Haupttätigkeit er nachgeht, welche allgemeinen und branchenspezifischen Erfahrungen er mitbringt und wie viele vergleichbare Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien er derzeit wahrnimmt, kann die DSW dem Wahlvorschlag noch zustimmen. 


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Coreo_TO25.pdf
Download PDF (268 KB)

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Coreo AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 28.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

Zurück zur Übersicht

Downloads
Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.