Hauptversammlung Pfeiffer Vacuum Technology AG

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Die DSW-Empfehlung lautet JA.

zu 2.
Diesem Vorstand kann Entlastung erteilt werden, weil trotz sehr schwierigen Markumfeldes ein ordentliches Gesamtergebnis erzielt werden konnte. Dennoch gilt es den plötzlichen Weggang von Frau Dr. Giesen in der Hauptversammlung näher zu beleuchten.


zu 3.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2024 wieder einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Obwohl die Gesellschaft im Jahr 2023 die Zulassung zum Prime Standard widerrufen hat, kann dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt werden.


zu 4.
Gegen den Wahlvorschlag von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bestehen keine Bedenken weder hinsichtlich der Kosten noch der Dauer der Prüfungstätigkeit.


zu 5. 
Gegen den Wahlvorschlag von Dehmer audit & tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Freiburg im Breisgau, bestehen keine Bedenken.


zu 6.
Der Vergütungsbericht erläutert ausführlich und anschaulich das Vergütungssystem und die jeweiligen Vergütungsstrukturen und Vergütungen.


zu 7. Wahlen zum Aufsichtsrat 
Ayla Busch 
In fachlicher Hinsicht ist Frau Buch für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Busch ist auch nicht Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen und deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.


Götz Timmerbeil 
In fachlicher Hinsicht ist Herr Timmerbeil für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Timmerbeil ist auch nicht Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen und deshalb dürfte die zeitliche Verfügbarkeit gewährleistet sein.


Minja Lohrer 
In fachlicher Hinsicht ist Frau Lohrer für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Frau Lohrer ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


Henrik Newerla 
In fachlicher Hinsicht ist Herr Newerla für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Newerla ist zwar auch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.


zu 8.
Begründung: Die Regelung der Vergütung des Aufsichtsrats führt zu einer transparenten Struktur des fixen Vergütungsmodells hinsichtlich der jeweiligen Anforderungen der Mitglieder des Aufsichtsrats und ist auch in der Höhe nach marktgerecht.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


Pfeiffer_TO25.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Pfeiffer Vacuum Technology AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 28.06.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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