Die DSW-Empfehlung lautet JA.
zu TOP 2:
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstands für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 3:
Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
zu TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
4.1: Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 und Prüfer unterjähriger Finanzinformationen zustimmen.
4.2: Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die DSW wird der Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, auch zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 zustimmen.
zu TOP 6:
Die DSW plant, der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025 zuzustimmen.
zu TOP 7:
Die DSW plant, der Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zuzustimmen.
DSW-Empfehlung lautet Enthaltung.
Die vorgeschlagene Kandidatin und die vorgeschlagenen Kandidaten sind Vertreter der ADNOC/XRG-Gruppe oder stehen in enger Verbindung zu ihr. Nach der zwischen Covestro und XRG geschlossenen Investitionsvereinbarung sind XRG vier Sitze im Aufsichtsrat zugesichert worden. Da der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene und von der DSW abgelehnte Squeeze-out der Minderheitsaktionäre auf Betreiben von XRG erfolgt, wird sich die DSW bei den Wahlen zum Aufsichtsrat enthalten.
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW ist der Auffassung, dass die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin im Rahmen des Squeeze-outs nicht im Interesse der freien Aktionäre liegt. Der Squeeze-out beendet deren Beteiligung an der Gesellschaft zwangsweise und nimmt ihnen die Möglichkeit, an der von Vorstand, Aufsichtsrat und der Hauptaktionärin selbst beschriebenen künftigen Wertentwicklung teilzuhaben. Die DSW lehnt diesen Tagesordnungspunkt daher entschieden ab und wird die Angemessenheit der Barabfindung von EUR 59,46 je Aktie im Rahmen der Hauptversammlung hinterfragen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 20.05.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.