Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Änderung von § 12 der Satzung (Vergütung) und über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder samt dem Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats nach § 113 Abs. 1 Sa
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die geplante Satzungsänderung hinsichtlich der Aufsichtratsvergütung ist für zukünftige Entscheidungen zu pauschal und intransparent. Zudem wird die erforderliche Mehrheit für eine zukünftige Änderung der Aufsichtratsvergütung von 75 % (Satungsänderung) auf die einfache Mehrheit (50 %) abgesenkt. Dadurch würde bei einer Aktionärsstruktur mit einem Großaktionär, der selbst Mitglied des Aufsichtrates ist, eine Situation geschaffen, die nicht unterstützt wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 24.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: 510200
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Hamburg/Schleswig-Holstein
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.