Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Kapitalmaßnahmen
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
zu TOP 9
Es wird kein ausreichender Grund genannt, warum das Genehmigte Kapital 2023 aufgehoben und durch ein neues ersetzt werden soll. Das Genehmigte Kapital 2023 wurde bisher nicht ausgenutzt. Die Änderung besteht somit hauptsächlich darin, die Möglichkeit zu schafen, in Zukunf 20% stat 10% der Bezugsrechte auszuschließen. Der pauschale Verweis auf höhere Flexibilität rechtfertigt dies nicht.
zu TOP 10
Auch der Schafung eines neuen genehmigten Kapitals wird nicht zugestmmt. Zusammen mit dem genehmigten Kapital 2022 und dem genehmigten Kapital 2023 würde durch kumulieren sich die Kapitalmaßnahmen insgesamt auf knapp 50% des Grundkapitals. Ohne eine konkrete und überzeugende Begründung lehnt die DSW Kapitalerhöhungen, welche insgesamt die Grenze von 40% übersteigen ab.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
WKN: 576002
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31.12.
DSW Landesverband: Hessen/Rheinland Pfalz/Saarland
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.