Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 mit dem zusammengefassten Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Gesellschaft schlägt eine Dividende von EUR 0,20 je Aktie vor, obwohl im Geschäftsjahr 2024 ein negatives Konzernergebnis erwirtschaftet wurde. Auch der Free Cash Flow war negativ. Aggregiert man jedoch die Ergebnisse der vergangenen drei Geschäftsjahre und berücksichtigt die sehr zurückhaltende Ausschüttungsquoten 2023 und 2024, ist die Dividendenzahlung durchaus zustimmungsfähig – wobei Nachhaltigkeit gerade im Kontext der Investitionstätigkeit des Konzerns in der HV zu hinterfragen ist.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Auch wenn das negative Konzernergebnis mit dem außerordentlich schwierigen Marktumfeld zusammenhängt, bleibt die Frage, inwieweit Salzgitter sich für diese Herausforderungen besser hätte rüsten können. Diese ist allerdings nicht entlastungsrelevant und aus dem Geschäftsverlauf lassen sich keine substanziellen Gründe ableiten, die Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat zu versagen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
siehe TOP 3
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der vorgeschlagene Abschlussprüfer ist erst seit dem Geschäftsjahr 2021 für die Gesellschaft tätig, so dass hier kein Revirement einzufordern ist.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichtes
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Vergütungsbericht zeichnet ein detailliertes Bild von der Vergütungsstruktur innerhalb des Unternehmens und kann somit gebilligt werden.
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Die Gesellschaft schlägt eine Anpassung der Fix-Vergütung für die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrates vor. Nachdem diese Vergütungen seit 2013 unverändert geblieben waren, während die regulatorischen Anforderungen (und damit auch die Anforderungen an zeitliches Engagement und Qualifikation) gestiegen sind, ist diese maßvolle Anpassung vertretbar und zustimmungsfähig.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Grundsätzlich ist die vom AktG eingeräumte Möglichkeit des auf 10% des Grundkapitals limitierten Rückkaufs eigener Aktien ein sinnvolles Instrument der Kapitalallokation, das einem Unternehmen dieser Größe einzuräumen ist. Im Hinblick auf die erheblichen operativen Investitionsvorhaben des Konzerns wird aber in der HV zu hinterfragen sein, unter welchen Prämissen und zu welchem Zweck die Gesellschaft von der (erneuten) Ermächtigung Gebrauch machen will.
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gründe für den EInsatz von Derivaten im Rahmen des Aktienrückkaufs erschließen sich nicht, weshalb hier keine Zustimmung erfolgt.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft schlägt eine zwar nur auf zwei Jahre befristete, aber ansonsten uneingeschränkte Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen vor – ohne etwa Sondersituationen wie Delisting/Squeeze-Out, Verlustanzeige oder den zustimmungspflichtigen Verkauf von Geschäftsanteilen auszuschließen. Einer so weitreichenden Ermächtigung können wir als DSW nicht zustimmen, da die Gefahr besteht, dass Aktionärsrechte eingeschränkt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von Salzgitter AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 09.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Salzgitter AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 21.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.