Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 nebst dem zusammengefassten (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 HGB
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 85.025.921,76 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gesellschaf begründet die Null-Dividende mit einer Reinvesttonsstrategie: Wachstum, F&E, Organisatonsausbau, neue Märkte und strategische Akquisitonen stehen im Vordergrund; mitelfristg soll keine Dividende ausgeschütet werden.
Diese Begründung bleibt jedoch vergleichsweise allgemein und überzeugt nicht ausreichend, um den vollständigen Verzicht auf eine Dividende zu rechtertgen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken. Zwar war 2025 operatv schwächer, dies ist aber nachvollziehbar mit dem schwierigem Marktumfeld, projektbezogenen Verzögerungen und einer zeitweise geringeren Auslastung zu erklären.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen die Entlastung bestehen keine konkreten Bedenken.
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2027
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaf, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaf für das Geschäfsjahr 2026 sowie – sofern eine solche erfolgt – für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäfsjahrs 2026 sowie für das erste Quartal des Geschäfsjahrs 2027 zu bestellen. Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.
Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafsprüfungsgesellschaf, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Nachhaltgkeitsberichts des Geschäfsjahres 2026 für die Gesellschaf und den Konzern zu bestellen.
Gegen den Vorschlag bestehen keine Bedenken.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Gegen den Vergütungsbericht bestehen keine Bedenken, da dieser klar und verständlich ist, die Struktur der Vergütung, die gezahlte Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie das Verhältnis von Vergütung und Unternehmensperformance nachvollziehbar darstellt.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bestehende Ermächtgung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Akten aufzuheben und durch eine neue Ermächtgung mit einer Laufzeit bis zum 15. Juni 2031 zu ersetzen. Die neue Ermächtgung soll den Erwerb eigener Akten bis zu 10 % des Grundkapitals ermöglichen und der Gesellschaf insbesondere Flexibilität bei Kapitalmaßnahmen, Unternehmensakquisitonen sowie aktenbasierten Vergütungs- oder Finanzierungsinstrumenten verschaffen.
Die vorgeschlagene Ermächtgung zum Erwerb eigener Akten bis zu 10 % des Grundkapitals bewegt sich zwar grundsätzlich im marktüblichen Rahmen. Gegen eine Zustmmung spricht jedoch, dass die Gesellschaf bereits umfangreiche Aktenrückkäufe durchgeführt hat, während für das Geschäfsjahr 2025 weiterhin keine Dividende vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund ist nicht hinreichend nachvollziehbar, weshalb zusätzliche Flexibilität für Aktenrückkäufe erforderlich sein soll, ohne zugleich eine angemessene Beteiligung der Aktonäre am Unternehmenserfolg vorzusehen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von PVA TePla AG werden hier veröffentlicht.
Gegenanträge Stand: 03.06.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.
Beschlüsse Stand: 17.06.2026
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.