Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Dieser TOP ist ohne Beschluss.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die DSW erachtet eine derart geringe Dividendenausschüttung angesichts des ausgewiesenen Ergebnisses als unangemessen. Der Gewinnverwendungsvorschlag enthält keine nachvollziehbare Begründung dafür, weshalb lediglich 5 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden sollen.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026, und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Bestätigung der Aufsichtsratsvergütung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrag mit der A 1 Marketing, Kommunikation und neue Medien GmbH
Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Gegenanträge Stand: 14.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Gegenanträge veröffentlicht:
Beschlüsse Stand: 14.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.