Hauptversammlung AIXTRON SE

  • 10:00 Uhr
  • Aachen
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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch

Dieser TOP ist ohne Beschluss.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir stimmen dem Gewinnverwendungsvorschlag zu. Die Dividende i.H.v. 0,15 EUR pro Aktie (rd. 16,9 Mio. EUR; Quote ca. 20% des Konzernjahresuberschusses) liegt zwar unter einer nach DSW-Richtlinien anzustrebenden Quote von ca. 50%, erscheint aber im Investitions-Zyklus des Halbleiter-Segments durchaus vertretbar.  
Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft bewusst keine Dividendenpolitik kommuniziert hat. 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir erteilen den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung. 
Es gibt keine ersichtlichen operativen oder Compliance-bezogenen Beanstandungen, daher ist dem Vorstand die Entlastung für das vergangene Geschäftsjahr zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Wir erteilen dem Aufsichtsrat die Entlastung. Der Aufsichtsrat hat seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Der Vergütungsbericht ist hinreichend transparent. Maximalvergütung auf 8,5 Mio. EUR angehoben (von zuvor 6,5 Mio. EUR), die Messgrößen des Long-Term-Incentives (LTI) wurden angepasst (35/50/15=Konzernjahresüberschuss/TSR/ESG), die TSR-Peer-Gruppe wurde dabei von 6 auf 12 erweitert. Der ESG-Anteil liegt mit 15% unter der DSW-Richtlinien von ≥20%.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl des Abschlussprüfers.

TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Die Aktienrückkauf-Ermächtigung in Höhe von 10% des Grundkapitals bis 12. Mai 2031, ersetzt die nicht genutzte Ermächtigung aus dem Jahr 2022. Es handelt sich um einen üblichen Vorratsbeschluss, Volumen und Verwendungszwecke (inkl. eines maximalen Bezugsrechtsausschluss bis 10%) liegen im Rahmen der DSW-Richtlinien.

TOP 8

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2022 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2026 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

Mit TOP 8 wird das Genehmigte Kapital 2022, das am 24. Mai 2027 ausläuft, rund ein Jahr vor dem nächsten ordentlichen Hauptversammlungs-Zyklus durch ein neues Genehmigtes Kapital 2026 in Höhe von 41.450.000 EUR (rd. 36,5 % des Grundkapitals, davon rd. 3 % zweckgebundene Belegschaftsaktien) ersetzt. Es handelt sich damit um einen üblichen und rechtzeitig gefassten 5-Jahres-Vorratsbeschluss. 
Nach den DSW-Abstimmungsrichtlinien 2026 sind Mitarbeiteraktien aus den Schwellenwerten herauszurechnen, sodass das richtlinienrelevante Volumen bei rund 33,5 % liegt. 
Der Bezugsrechtsausschluss ist in TOP 7 und TOP 8 wechselseitig auf insgesamt 10 % des Grundkapitals begrenzt und entspricht damit ebenfalls der DSW-Vorgabe. 
Die im April 2026 begebene Wandelanleihe (450 Mio. EUR, Wandlungspreis 50,375 EUR, rund 7,9 % des Grundkapitals) bleibt als bis April 2031 wandelbare Verpflichtung verwässerungsrelevant; zusammen mit dem zur Abstimmung stehenden Genehmigten Kapital 2026 (rund 33,5 % nach Herausrechnung der Mitarbeiteraktien) ergibt sich eine Kumulation von rund 41,4 %, rund 1,4 Prozentpunkte über der seitens der DSW-Richtlinien festgelegten Grenze von 40%, jedoch im Gesamtbild vertretbar, da die Wandlung bei einem Aktienkurs von rd. 43 EUR derzeit klar aus dem Geld liegt und der Bezugsrechtsausschluss in TOP 7/8 wechselseitig auf 10 % begrenzt bleibt.
Aus Sicht der DSW ist TOP 8 damit ein vertretbarer und noch zweckmäßig dimensionierter Vorratsbeschluss, der die Finanzierungsstruktur transparent abbildet.

TOP 9

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2022 sowie über die Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026 sowie über die entsprechende Satzungsänderung

DIESER TOP WURDE SEITENS DER GESELLSCHAFT ABGESETZT.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


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Die Gegenanträge zur Hauptversammlung von AIXTRON SE werden hier veröffentlicht.

Gegenanträge Stand: 30.04.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Gegenanträge veröffentlicht.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung von AIXTRON SE werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 07.05.2026
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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