Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat
keine Empfehlung
Es wird zu klären sein, woher der Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals kommt, bevor über eine Entlastung entschieden werden kann.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 11.09.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.