Die DSW-Empfehlung lautet JA.
Satzungsänderung
Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.
Die Gesellschaft hält seit Ende der Pandemie ihre Hauptversammlungen nur in virtueller Form ab. Der neue Beschluss soll zwar nur für zwei und nicht fünf Jahre gelten; im Text dazu steht zudem, dass das Vorab-Einreichen von Fragen nicht praktiziert werden wird. Aber auch in diesem Jahr - alle Aufsichtsratsmitglieder werden neu gewählt - erfolgt wieder eine virtuelle Hauptversammlung. Den Aktionären wird die Möglichkeit genommen, die Kandidaten persönlich kennenzulernen. Eine hybride Hauptversammlung oder eine virtuelle Hauptversammlung in Notsituationen würden wir akzeptieren; davon ist im Text aber nicht die Rede. Die Möglichkeit, daß die Aktionäre untereinander kommunizieren können, schließt das virtuelle Format auch aus. Daher kann nicht zugestimmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
Beschlüsse Stand: 15.05.2025
Aktuell wurden über die Gesellschaft folgende Beschlüsse veröffentlicht:
WKN: A11QW
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 30.11.
DSW Landesverband: Berlin
Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.