Hauptversammlung Heidelberg Pharma AG

  • 09:00 Uhr
  • virtuell
  • Sonstige
TOP alle außer TOP 10

Die DSW-Empfehlung lautet JA.

TOP 10

Satzungsänderung

Die DSW-Empfehlung lautet NEIN.

Die Gesellschaft hält seit Ende der Pandemie ihre Hauptversammlungen nur in virtueller Form ab. Der neue Beschluss soll zwar nur für zwei und nicht fünf Jahre gelten; im Text dazu steht zudem, dass das Vorab-Einreichen von Fragen nicht praktiziert werden wird. Aber auch in diesem Jahr - alle Aufsichtsratsmitglieder werden neu gewählt - erfolgt wieder eine virtuelle Hauptversammlung. Den Aktionären wird die Möglichkeit genommen, die Kandidaten persönlich kennenzulernen. Eine hybride Hauptversammlung oder eine virtuelle Hauptversammlung in Notsituationen würden wir akzeptieren; davon ist im Text aber nicht die Rede. Die Möglichkeit, daß die Aktionäre untereinander kommunizieren können, schließt das virtuelle Format auch aus. Daher kann nicht zugestimmt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.


HDP_TO25.pdf
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Die Beschlüsse der Hauptversammlung von Heidelberg Pharma AG werden im Anschluss der Hauptversammlung hier veröffentlicht.

Beschlüsse Stand: 09.05.2025
Bisher wurden über die Gesellschaft keine Beschlüsse veröffentlicht.

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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.